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Informationen zum geplanten Neubau eines Feuerwehrhauses


Informationen für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kreuth
zum geplanten Neubau eines Feuerwehrhauses

In der Gemeinderatssitzung vom 18. Juni 2026 hat der Gemeinderat beschlossen, das Bauleitplanverfahren für den Neubau eines Feuerwehrhauses auf Flur-Nummer 511 in Kreuth-Brunnbichl einzuleiten.

Die Hintergründe und der Sachstand zum notwendigen Feuerwehrhaus-Neubau (auf den in der Bürgerversammlung vom 21. Mai 2026 ausführlich eingegangen wurde) sollen mit diesem Infoblatt nochmals für alle Bürgerinnen und Bürger erläutert werden.

I. Rechtliche Rahmenbedingungen

Der Brandschutz ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Die Gemeinde hat zu gewährleisten, dass die Feuerwehr in ihrem Gemeindegebiet so aufgestellt ist, dass die Hilfeleistung im Notfall innerhalb der vom Gesetz vorgeschriebenen Hilfeleistungsfristen erfolgen kann.

II. Organisation der Feuerwehr im Gemeindegebiet Kreuth

Die Gemeinde Kreuth hat eine Feuerwehr, deren Zuständigkeitsbereich das komplette Gemeindegebiet ist. Die Freiwillige Feuerwehr Kreuth mit rund 100 ehrenamtlichen aktiven Dienstkräften (Frauen und Männer) hat im Gemeindegebiet 4 Standorte, an denen Feuerwehrgerätschaften stationiert sind: Im Ortszentrum von Kreuth, in Scharling, in Weissach und in Glashütte.

III. Anlass für den Neubau

Das Feuerwehrhaus in Kreuth und auch das Feuerwehrhaus in Scharling weisen bauliche Mängel auf, die seit längerem bekannt sind, seit 2021 auch amtlich festgestellt sind und zu denen die Gemeinde die Aufforderung erhalten hat, diese Mängel zu beseitigen.

Folgende Mängel bestehen:


Feuerwehrhaus Kreuth

Feuerwehrhaus Scharling

Tore zu schmal

X

X

Tore zu niedrig

X

X

Stellplätze zu niedrig

X

X

Stellplätze zu schmal

X

Stellplätze zu kurz

X

X

Fehlende Sicherheitsabstände um die Fahrzeugstellplätze

X

X

Fehlende Abgasabsaugung in der Fahrzeughalle

X

X

Umkleiden für die Feuerwehrkräfte und Fahrzeuge in einem Raum (Einsatzkleidung kommt in Berührung mit Abgasen)

X

X

Keine schwarz-weiß-Trennung (vom Einsatz verschmutzte/verrauchte Kleidung und saubere Kleidung kommen miteinander in Berührung)

X

X

Fehlende Sanitäranlage

X

X

Anrückbereich der anfahrenden Feuerwehrkräfte und Ausrückbereich der ausfahrenden Feuerwehrfahrzeuge überschneiden sich

X

X

kein den Normen entsprechender Ausbildungsraum vorhanden

X

X

Die Mängel führen unter anderem dazu, dass für die Feuerwehr Kreuth in der Regel keine Normfahrzeuge mehr angeschafft werden können, weil diese nicht in die vorhandenen Tore passen, sondern bei notwendigen Ersatzbeschaffungen in der Regel teure Sonderanfertigungen bestellt werden müssen, die in die vorhandenen Tore passen.

IV. Lösungsansätze und bisherige Vorgehensweise

Die Gemeinde hat bereits vor 8 Jahren, als sich zum ersten Mal abgezeichnet hat, dass beim Feuerwehrhaus in Kreuth Handlungsbedarf besteht, die ersten Planungsüberlegungen angestellt, um die Probleme anzugehen.

Zuerst (vor 2018) wurde überlegt, die fehlenden Stellplatz- und Torhöhen durch Abgrabungen in der Zufahrt zu beheben. Diese Überlegung wurde dann wieder verworfen, weil sie nicht alle Probleme gelöst hätte.

Die nächste Überlegung (ab 2018), für die auch ein Planer eingeschaltet wurde, war der Abbruch der früheren Bauhof-Werkstatt und der früheren Waschhalle im Süden des Feuerwehrhauses und der Neubau von Fahrzeuggaragen an dieser Stelle, sowie der Umbau des bestehenden Feuerwehrhauses. Dieser Plan wurde verworfen, weil dadurch die Übungsfläche für die Feuerwehr entfallen wäre und sich auch die Parkplatzsituation für das Rathaus verschlechtert hätte, sowie das Kosten-Nutzenverhältnis fraglich war.

Daraufhin wurde überlegt und auch planerisch geprüft, einen Anbau von Fahrzeughallen ans Feuerwehrhaus auf der Nord-Westseite des bestehenden Feuerwehrhauses zu erstellen und den Altbestand umzubauen.

Im Laufe der Planungen kam von Seiten der Feuerwehrführung der Hinweis, dass auch beim Feuerwehrhaus in Scharling Handlungsbedarf bestehe und dass die Gemeinde eventuell in Betracht ziehen sollte, bei einem Neubau des Feuerwehrhauses die beiden Standorte Kreuth und Scharling im Neubau zusammenzuziehen.

Daraufhin wurde die Planung überarbeitet und geprüft, ob eine Zusammenlegung der beiden Standorte Kreuth und Scharling am bestehenden Standort in Kreuth möglich wäre. Hierfür wäre der Plan gewesen, das bestehende Feuerwehrhaus in Kreuth abzureißen und durch einen Neubau zu ersetzen, in dem alle Fahrzeuge aus beiden Standorten untergebracht werden.
Die Planung für diese Variante hat ergeben, dass bei einem entsprechenden Neubau das Grundstück maximal ausgenutzt wäre, das Gebäude im Westen unmittelbar an die Bundesstraße ragen würde und im Osten das Grundstück bis zur Grundstücksgrenze bebaut werden müsste. Eine eventuell in Folgejahren erforderliche Erweiterung wäre damit nicht möglich gewesen.

Aus diesem Grund und weil bei einer Zusammenlegung von zwei Feuerwehrstandorten die gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfristen auch vom neuen Standort aus erfüllt werden müssen, hat sich der Suchkreis für einen künftigen Standort auf den Bereich Brunnbichl fokussiert.

Die Gemeinde hat daraufhin Standorte gesucht, die ortsplanerisch verträglich wären, um dort ein Feuerwehrhaus zu errichten. Es wurden zahlreiche Gespräche mit Grundstückseigentümern geführt hinsichtlich eines Grundstückserwerbs oder eines Grundstückstausches, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht erfolgreich waren.

Parallel wurden zahlreiche Abklärungen mit den Fachbehörden (Landratsamt Brandschutzdienststelle, Landratsamt Bauamt, Landratsamt Untere Naturschutzbehörde, Staatliches Bauamt (Straßenbauamt), Naturschutzbeirat) durchgeführt.

Letztendlich hat sich dann als letzte Alternative das der Gemeinde Kreuth gehörende Grundstück, Flur-Nr. 511 in Kreuth-Brunnbichl herauskristallisiert. In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung im April 2026 hat der vorhergehende Gemeinderat nach Abwägung aller Alternativen und der entsprechenden Kaufkonditionen der anderen Grundstücke sich dafür ausgesprochen, den Neubau des Feuerwehrhauses auf dem gemeindeeigenen Grundstück voranzutreiben.

Der neue Gemeinderat hat in der Sitzung im Juni 2026 mehrheitlich entschieden, auf diesem Grundstück ein entsprechendes Bauleitplanverfahren (Änderung Flächennutzungsplan und Aufstellung eines Bebauungsplanes) einzuleiten. In dieser Sitzung wurde auch beschlossen, die Ausschreibung für die Planungsleistungen für das neue Feuerwehrhaus voranzutreiben.

Bild vergrößern: (geplanter Standort des neuen Feuerwehrhauses mit rotem Kreis markiert)
(geplanter Standort des neuen Feuerwehrhauses mit rotem Kreis markiert)

V. Weiterer Zeitablauf

Folgende Planungsschritte stehen als nächstes an

  • Ausschreibung der Planungsleistungen (Architekt) durch die Gemeinde
  • Nach Vorliegen des Ausschreibungsergebnisses Vergabe des Planungsauftrages an den Architekten
  • Abstimmung der Planungsvorgaben mit dem Architekten durch Gemeindeverwaltung, Feuerwehrkommandanten und dem eigens dafür eingerichteten Arbeitsgremium, bestehend aus baufachkundigen Mitgliedern des Gemeinderates
  • Nach Vorliegen des Architektenplanes, Beauftragung eines Städteplaners mit der Erstellung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfes für die Änderung des Flächennutzungsplanes
  • Anschließend Behandlung des Bebauungsplanentwurfes und des Entwurfes für die Änderung des Flächennutzungsplanes im Gemeinderat
  • Anschließend Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Bauleitplanverfahrens
  • Anschließend Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger im Gemeinderat
  • Ggf. (sofern sich im Verfahren Änderungsbedarfe ergeben) Einarbeitung von Änderungen im Plan und erneute Auslegung und erneute Behandlung der Stellungnahmen im Gemeinderat
  • Anschließend Beschluss über den Bebauungsplan durch den Gemeinderat
  • Parallel dazu Beantragung der Baugenehmigung
  • Nach Erteilung der Baugenehmigung kann dann die Ausschreibung der einzelnen Gewerke erfolgen.

Die einzelnen Verfahrensschritte werden jeweils mehrere Monate in Anspruch nehmen und somit mindestens bis ins Jahr 2027 hineinreichen.

VI. Bauweise

Das neue Feuerwehrhaus soll alle notwendigen Funktionen aufweisen, die für die optimale Ausstattung der Feuerwehr erforderlich sind. Aufgrund der Haushaltssituation der Gemeinde wird ein großes Augenmerk darauf gerichtet, dass die Planung sich auch an den finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde orientiert und der Neubau im Kostenrahmen bleibt. Dabei wird aber auch im Sinne des Ortsbildes großer Wert darauf gelegt, dass der Baukörper optisch ansprechend gestaltet wird.

VII. Intention für den Neubau des Feuerwehrhauses

Mit dem Feuerwehrhausneubau möchten wir erreichen, dass der Brandschutz in unserer Gemeinde optimal aufgestellt ist und jederzeit die richtige Hilfe geleistet werden kann, wenn Menschen aufgrund von Brandereignissen, Unfällen oder Naturkatastrophen in Not geraten.

Mit dem Neubau soll auch sichergestellt werden, dass die ehrenamtlichen Feuerwehrdienstkräfte, die 365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag bereit sind, um im Notfall zu helfen, zum einen sicher zum Feuerwehrhaus und zum Einsatzort gelangen und zum anderen auch den Anforderungen entsprechende Voraussetzungen im Feuerwehrhaus vorfinden, die ihrem Schutz dienen.

Durch den im neuen Feuerwehrhaus entstehenden Schulungsraum soll außerdem die Möglichkeit der Feuerwehrausbildung verbessert werden.

Das neue Feuerwehrhaus wird dann auch im Rahmen des „Leuchtturmkonzeptes für Katastrophenfälle“ entsprechend ausgestattet mit Notstromversorgung, so dass es für die Bevölkerung bei etwaigen länger andauernden Stromausfällen ein Anlaufpunkt sein wird, wo Hilfe verfügbar ist.

VIII. Folgenutzung der bisherigen Feuerwehrhäuser Kreuth und Scharling

In den beiden bestehenden Feuerwehrhäusern befinden sich augenblicklich auch noch Wohnungen. Nach Umzug der Feuerwehr in das neue Feuerwehrhaus bieten sich für die Gemeinde verschiedene Möglichkeiten, wie z.B. der Einbau zusätzlicher Wohnungen oder auch die Schaffung von Flächen für Gewerbe-/Handwerksbetriebe. Hierüber ist im Gemeinderat noch nicht abschließend beraten worden.

IX. Ansprechpartner für Fragen

Wenn Sie Fragen zum Feuerwehrhausneubau haben, können Sie sich gerne an die Gemeindeverwaltung (Bürgermeister, Bauamt) wenden. Aber auch unser Erster und Zweiter Feuerwehrkommandant stehen für spezielle Fragen zum Thema „Feuerwehr“ zur Verfügung. 



Gemeinde Kreuth                                              Freiwillige Feuerwehr Kreuth

gez. Josef Bierschneider                                gez. Benedikt Wurm     gez. Florian Reich-Baumgartner
Erster Bürgermeister                                       Erster Kommandant     Zweiter Kommandant