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Vierteljährliche Produktions­erhebung im Bereich Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden; Übermittlung von Daten

Kurzbeschreibung

Produzierende Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes müssen vierteljährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

Beschreibung

Die Vierteljährliche Produktionserhebung im Bereich Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden ist eine Primärerhebung bei allen Betrieben der genannten Bereiche mit im Allgemeinen 20 bis 49 Beschäftigten. Ferner werden produzierende Betriebe mit im Allgemeinen 20 bis 49 Beschäftigten von Unternehmen der übrigen Wirtschaftsbereiche einbezogen. In sieben klein strukturierten Wirtschaftszweigen gilt eine abweichende Abschneidegrenze von 10 statt 20 Beschäftigten.

Für die Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig ist die Inhaberin, der Inhaber, die Leiterin oder der Leiter des Betriebes oder Unternehmens.

Grundgesamtheit

Der Erhebungsbereich der Produktionserhebungen für Betriebe wird auf Grundlage der EU-einheitlichen Wirtschaftszweiggliederung NACE (NACE ist die Abkürzung von "Nomenclature générale des activités économiques dans les Communautés Européennes", der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft), - in Deutschland: Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) - abgegrenzt und umfasst die Abschnitte B "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" sowie C "Verarbeitendes Gewerbe".Zur Grundgesamtheit gehören grundsätzlich alle im Inland gelegenen produzierenden Betriebe, von Unternehmen mit im Allgemeinen 20 oder mehr tätigen Personen und wirtschaftlichem Schwerpunkt im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau oder der Gewinnung von Steinen und Erden angehören. Einbezogen sind ferner die produzierenden Betriebe mit im Allgemeinen 20 oder mehr tätigen Personen, die Unternehmen außerhalb des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden angehören. Dabei enthält die Monatliche Produktionserhebung ausschließlich Betriebe mit 50 oder mehr tätigen Personen. In der Vierteljährlichen Produktionserhebung werden alle übrigen Betriebe der obigen Grundgesamtheit erfasst. Für sieben besonders klein strukturierte Wirtschaftszweige gilt aus Gründen einer besseren Repräsentation, eine abweichende Abschneidegrenze von überwiegend 10 und mehr tätigen Personen.

Berichtszeitraum/-zeitpunkt

Die Angaben zu Menge und Wert der Produktion beziehen sich auf das Quartal.

Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik

Erfasst werden die Güterproduktion nach Menge und Wert sowie Reparatur-, Montage- und Lohnveredlungsarbeiten nach ihrem Wert. Die Angaben werden nach dem Güterverzeichnis für Produktionsstatistiken, Ausgabe 2019 (GP 2019) gegliedert.

Nutzerbedarf

Die Ergebnisse der Produktionserhebungen sind Basis für die Berechnung des Produktionsindex. Die Ergebnisse dienen der Beobachtung des Konjunkturverlaufs und von Strukturveränderungen in der Wirtschaft. Sie dienen ferner handelspolitischen Zwecken sowie in Verbindung mit der Außenhandelsstatistik der Beobachtung und Analyse der Märkte. Aus den Ergebnissen der Produktionserhebungen wird das Jahresergebnis der Europäischen Produktionsstatistik PRODCOM erstellt.

Zu den Hauptnutzern der Produktionserhebungen zählen Bundes- und Länderministerien, insbesondere das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, sowie andere öffentliche Institutionen, Wirtschaftsverbände, Unternehmen, Forschungsinstitute und die allgemeine Öffentlichkeit. Die Ergebnisse bilden außerdem die Grundlage für die Berechnung des Index der Produktion. Sie fließen außerdem in die Berechnungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Bundes und der Länder sowie in Input-Output-Rechnungen ein.

EVAS: 42131

Voraussetzungen

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.

Verfahrensablauf

Wenn ihr produzierender Betrieb für die Erhebung ausgewählt wurde, erhalten sie ein Schreiben mit der Aufforderung die notwendigen Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln. Welche Angaben konkret notwendig sind, entnehmen sie dem Schreiben bzw. dem Fragebogen.

Fristen

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n

keine

Online-Verfahren

Online-Meldeverfahren IDEV

Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.

Kosten

kostenfrei

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Landesamt für Statistik (siehe BayernPortal)
Stand: 05.09.2026

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bayerisches Landesamt fÃŒr Statistik

NÃŒrnberger Str. 95
90762 FÃŒrth