Versorgungsempfängerstatistik; Übermittlung von Daten
Kurzbeschreibung
Die Versorgungskassen müssen jährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Beschreibung
Grundgesamtheit
Die Versorgungsempfängerstatistik liefert Daten über die Leistungsberechtigten des öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystems. Hierzu gehören Versorgungsempfänger und -empfängerinnen nach Beamten- und Soldaten-versorgungsrecht sowie nach dem Gesetz zu Artikel 131 Grundgesetz und nach beamtenrechtlichen Grundsätzen.
Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Stichtagserhebung zum 01.01. des jeweiligen Jahres. Außerdem werden Zu- und Abgänge im Vorjahr erhoben.
Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Für Versorgungsempfänger und -empfängerinnen, die eine Versorgung nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht, nach dem Gesetz zu Art. 131 Grundgesetz oder nach beamtenrechtlichen Grundsätzen erhalten, werden folgenden Erhebungsmerkmale erfasst:
- Geburtsmonat und -jahr,
- Geschlecht, Familienstand,
- Art des früheren Dienstverhältnisses,
- Rechtsgrundlage der Versorgung,
- Art des Versorgungsanspruchs,
- Laufbahngruppe, Besoldungsgruppe,
- Wohnort,
- Ruhegehaltssatz,
- Bestandsveränderungen im Vorjahr, Grund für den Eintritt des Versorgungsfalles, letzter Aufgabenbereich,
- Bruttoversorgungsbezüge des Vorjahres,
- Bruttoversorgungsbezüge im Berichtsmonat gegliedert nach Bezügebestandteilen,
- Versorgungsabschläge bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand,
- bei den Erhebungseinheiten nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 FPStatG auch nach dem Einzelplan.
Nutzerbedarf
Die Daten der Versorgungsempfängerstatistik dienen zusammen mit den Personalstandsdaten der aktiven Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern, Berufssoldatinnen und -soldaten und Dienstordnungsangestellten als Entscheidungsgrundlage für Maßnahmen auf dem Gebiet des Beamten- und Versorgungsrechts. Außerdem werden die Ergebnisse für Berechnungen über die zukünftige Entwicklung der Versorgungsberechtigten und die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte verwendet.
Die Versorgungsempfängerstatistik dient in Verbindung mit der Personalstandstatistik insbesondere als Datengrundlage für den Versorgungsbericht der Bundesregierung und die Kalkulation der Zuweisungssätze für den Versorgungsfonds des Bundes. Darüber hinaus fließen die Ergebnisse der Statistik in die Haushaltsplanung des Bundes ein und sind Grundlage zur Ermittlung von Pensionsverbindlichkeiten im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.
EVAS: 74211
Voraussetzungen
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.
Verfahrensablauf
Alle berichtspflichtigen Dienststellen erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung die notwendigen Angaben an das Statistische Landesamt bzw. das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben konkret notwendig sind, entnehmen sie dem Schreiben bzw. dem Fragebogen.
Bayernweite Ergänzung
Das Statistische Landesamt stellen Ihnen für diese Erhebung einen Online-Fragebogen auf der Internetplattform IDEV zur Verfügung. IDEV (= Internet Datenerhebung im Verbund) ist ein sicheres elektronisches Verfahren zur Datenerhebung. Die Zugangsdaten für IDEV erhalten Sie ebenfalls mit der schriftlichen Aufforderung.
Als Unternehmen / öffentliche Stelle sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Online-Fragebogen zu verwenden. Unternehmen können im Härtefall eine Ausnahme von der Online-Meldepflicht beantragen.
Fristen
Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Online-Verfahren
Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid bzw. Ingangsetzungsschreiben entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich
Stand: 21.07.2026