Inhalt

Veranstaltungen zur Leseförderung; Beantragung eines Zuschusses

Kurzbeschreibung

Es werden Veranstaltungen zur Leseförderung, insbesondere Autorenbegegnungen, bezuschusst.

Beschreibung

Zweck

Die Förderung von Lesungen von Autoren/Autorinnen dient der Begegnung und dem Austausch zwischen Lesern und der Autorenschaft.

Gegenstand

Es werden Veranstaltungen zur Leseförderung, insbesondere Veranstaltungen zur Autorenbegegnungen, bezuschusst.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind Veranstalter von Veranstaltungen zur Leseförderung, insbesondere für Autorenbegegnungen.

Zuwendungsfähige Kosten

Bezuschusst werden entstehende Kosten für Honorar, Fahrtkosten, Tagegeld und Übernachtungsgeld im Rahmen einer Veranstaltung zur Leseförderung.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Der Zuschussbetrag im Rahmen der Festbetragsfinanzierung beträgt höchstens 50 % der zuschussfähigen Kosten. Der Zuschuss beträgt: 

  1. Honorar: für die 1. Lesung max. 110,00 €, für Mitglieder als Veranstalter max. 130,00 €, für weitere Lesungen am gleichen Tag und Ort jeweils max. 65,00 €, für Mitglieder als Veranstalter max. 75,00 € 
  2. Fahrtkosten: max. 50 % der DB-Fahrtkosten in der 2. Klasse oder 0,13 € pro km bei Anfahrt im PKW (bis zur Höhe der fiktiven Bahnkosten) 
  3. Tagegeld: max. 10,00 € (nur bei zeitlicher Aufwendung von mehr als 6 Stunden) 
  4. Übernachtungsgeld: max. 20,00 €

Rahmenprogramme bzw. Mitveranstaltende wie Sprecher, Schauspieler oder Musiker werden nicht bezuschusst.

Voraussetzungen

Autorenbegegnungen können nur in Bayern gefördert werden.

Ausschlusskriterien:

Staatliche oder durch Staatsgelder zu diesem Zweck geförderte Institutionen (z. B. Bayern liest) dürfen an der Veranstaltung nicht beteiligt sein.

Verfahrensablauf

Mit der Bewilligung des Antrags erhält der Veranstalter die Abrechnungsunterlagen (Honorar- und Reisekostenabrechnung, Lesungsprotokoll), die nach der Veranstaltung ausgefüllt an den Friedrich-Bödecker-Kreis in Bayern e. V. zurückgeschickt werden müssen. 

Der Veranstalter zahlt an die Autorin oder den Autor Honorar und Nebenkosten nach Vereinbarung aus. Der Veranstalter sendet das FBK-Abrechnungsformular und das Lesungsprotokoll nach der Lesung möglichst umgehend ausgefüllt an die Geschäftsstelle zurück.

(nicht erforderlich)

Fristen

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n

Es sind keine Unterlagen beizubringen.

Formulare

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Keine Angabe.

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)
Stand: 28.10.2026

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Friedrich-Bödecker-Kreis in Bayern e. V.

85461 Bockhorn