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Träger der Jugendhilfe; Beantragung einer Förderung

Kurzbeschreibung

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Gemeinden) können Träger der freien Jugendhilfe fördern.

Beschreibung

Über die Voraussetzungen für eine Förderung von (anerkannten) Trägern der freien Jugendhilfe informiert die kreisfreie Gemeinde oder das zuständige Landratsamt.

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 07.09.2026

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Landratsamt Miesbach

Riezlerstraße 2
83714 Miesbach