Tarifliche Lehrkräfte an staatlichen Schulen (ausgenommen Gymnasien, Realschulen, FOS/BOS, Studienkollegs und Heimschulen); Beantragung der Regelung des Dienstverhältnisses
Kurzbeschreibung
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Hinweise
Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern):
Bei nach 1970 geborenen Personen kann der Dienstantritt erst erfolgen, wenn ein Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erbracht wurde.
Siehe hierzu auch Hinweise und Dokumentationshilfe des Kultusministeriums zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes unter „Weiterführende Links“.
Weiterführende Links
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern):
- Sicherstellung des Schutzes für Maserninfektionen an Schulen – Masern-Dokumentationshilfe
Redaktionell verantwortlich
Stand: 10.09.2026