Inhalt

Tarifliche Lehrkräfte an staatlichen Schulen (ausgenommen Gymnasien, Realschulen, FOS/BOS, Studienkollegs und Heimschulen); Beantragung der Regelung des Dienstverhältnisses

Kurzbeschreibung

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Hinweise

Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern):

Bei nach 1970 geborenen Personen kann der Dienstantritt erst erfolgen, wenn ein Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz gemäß § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erbracht wurde.

Siehe hierzu auch Hinweise und Dokumentationshilfe des Kultusministeriums zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes unter „Weiterführende Links“.

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 10.09.2026

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Regierung von Oberbayern

Maximilianstraße 39
80538 MÃŒnchen