Streuobst für alle!; Beantragung einer Förderung
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern fördert den Erwerb von Streuobstbäumen. Mit dem bayerischen Streuobstpakt gehen Naturschutz und Landwirtschaft Hand in Hand. Der Freistaat schützt damit diese Jahrhunderte alte Kulturlandschaft. Bis 2035 sollen 1 Millionen neue Bäume gepflanzt werden.
Beschreibung
Der Streuobstanbau ist in Bayern eine über Jahrhunderte entstandene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für den ländlichen Raum, die Kulturlandschaft und die Biodiversität. Der derzeitige Streuobstbestand in Bayern soll deshalb erhalten und durch zusätzliche Streuobstpflanzungen gesteigert werden.
Gefördert wird der Erwerb von Streuobstbäumen.
Voraussetzungen
Die Mindestanzahl an Streuobstbäumen pro Förderantrag beträgt zehn Bäume.
Die Streuobstbäume müssen folgende drei Qualitätsanforderungen erfüllen:
- Die hochstämmigen Obstbaumarten müssen eine Stammhöhe von im Regelfall 180 cm, mindestens aber 140 cm aufweisen.
- Die Obst-Hochstämme Apfel, Birne und Kirsche müssen auf einer Sämlingsunterlage veredelt sein. Andere Obstbäume können auch auf starkwüchsigen, vegetativ vermehrten Unterlagen veredelt sein.
- Bei den Bäumen muss es sich um wurzelnackte Bäume oder Ballenpflanzen handeln. Containerpflanzen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die vorstehenden Qualitätsanforderungen sind von der Baumschule auf der Rechnung oder auf einem gesonderten Dokument zu bestätigen.
Verfahrensablauf
Der Förderantrag ist beim zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung digital einzureichen. Zuständig ist das Amt, das für den Ort zuständig ist, an welchem Sie die Streuobstbäume pflanzen möchten.
Wählen Sie bei „Vor Ort“ den Ort, an welchem Sie die Streuobstbäume pflanzen möchten. Über das anschließend im linken Bereich angezeigte Registerblatt „Online-Verfahren" starten Sie die Antragstellung.
Fristen
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern):
- Streuobst für alle! Förderung von Streuobst-Baumpflanzungen - Antrag auf Förderung
Sie können eine Förderung für den Erwerb von Streuobstbäumen online beantragen. - Streuobst für alle! Förderung von Streuobst-Baumpflanzungen - Antrag auf Auszahlung der Förderung (Zahlungsantrag)
Sie können die Auszahlung der Förderung für den Erwerb von Streuobstbäumen online beantragen.
Kosten
Rechtsgrundlagen
BayMBl. Nr. 511; Az. E5-7554-1/1030 vom 12.11.2025
Weiterführende Links
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 26.03.2026