Inhalt

Straßenverkehr; Mitwirkung bei der Verkehrsplanung

Kurzbeschreibung

Die Kreisverwaltungsbehörden wirken bei der überörtlichen Verkehrsplanung mit.

Beschreibung

Weiterführende Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde (kreisfreien Stadt oder Landratsamt).

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 02.04.2026

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Landratsamt Miesbach

Rosenheimer Str. 1 - 3
83714 Miesbach