Statistik der Ausgaben und Einnahmen; Übermittlung von vierteljährlichen Daten der kaufmännisch buchenden Extrahaushalte
Kurzbeschreibung
Öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen müssen jährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Beschreibung
Grundgesamtheit
Finanzen der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (vFEU)
Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Die Erhebung der Daten erfolgt vierteljährlich.
Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
In der Erhebung der Finanzen der öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen (vFEU) werden die Einheiten mit einem zur jährlichen Erhebung reduzierten Erhebungskatalog befragt. Dieser umfasst einzelne Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung (Erträge, Aufwendungen), Zuweisungen und Zuschüsse, ausgewählte Positionen des Anlagevermögens, ausgewählte Schuldenmerkmale und finanzielle Transaktionen.
Die Erhebung der Finanzen liefert statistische Informationen, die auch zur effizienten Koordinierung der Wirtschaftspolitik auf europäischer Ebene notwendig sind. Die Daten bilden zusammen mit den Ergebnissen der übrigen Finanz- und Personalstatistiken die Grundlage für die umfassende Darstellung des Staatssektors und dienen der Berechnung zentraler volkswirtschaftlicher Kennzahlen.
Nutzerbedarf
Nutzer sind: Bundes- und Länderministerien (Finanz-, Wirtschafts-, Innenministerien); Rechnungshöfe, Universitäten, Wirtschaftsforschungsinstitute; Europäischer Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft (CEEP); das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat); Institutionelle Nutzer/private Nutzer.
EVAS: 71611
Voraussetzungen
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.
Verfahrensablauf
Alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung die notwendigen Angaben an das Statistische Amt zu übermitteln. Welche Angaben konkret notwendig sind, entnehmen sie dem Schreiben bzw. dem Fragebogen.
Bayernweite Ergänzung
Die Befragung erfolgt grundsätzlich elektronisch per IDEV oder eCore.
Die Zugangsdaten erhalten sie mit dem Schreiben.
Fristen
Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Online-Verfahren
- Online-Meldeverfahren IDEV
Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.
- Online-Meldeverfahren eSTATISTIK.core
Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren die Daten automatisiert aus dem jeweiligen Softwaresystem an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln. Damit sind keine manuellen Eingaben mehr erforderlich.
Kosten
kostenfrei
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen oder Klage einreichen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich
Stand: 21.08.2026