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Statistik der Ausgaben und Einnahmen; Übermittlung von vierteljährlichen Daten über Kassenergebnisse der kommunalen Kernhaushalte und deren kameral/doppisch buchenden Extrahaushalte

Kurzbeschreibung

Kommunale Kernhaushalte bzw. kameral/doppisch buchende Extrahaushalt müssen jährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

Beschreibung

Allgemeine Angaben

Die Statistik erfasst die Ausgaben und Einnahmen des Öffentlichen Gesamthaushalts. Dieser setzt sich aus den Kern- und Extrahaushalten des Bundes, der Länder, der Gemeinden/Gemeindeverbände (Gv.) und der Sozialversicherung (Sozialversicherungsträger und Bundesagentur für Arbeit) sowie den Finanzanteilen der Europäischen Union zusammen. Bei den Extrahaushalten handelt es sich um öffentliche Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die nach den Kriterien des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) 2010 zum Sektor Staat zählen.

Grundgesamtheit

Dargestellt werden alle Bestandteile auf allen Ebenen des Öffentlichen Gesamthaushalts: 1) Kernhaushalte des Bundes, der Länder, der Gemeinden/Gemeindeverbände und der Sozialversicherung; 2) Extrahaushalte des Bundes, der Länder, der Gemeinden/Gemeindeverbände und der Sozialversicherung. 3) Darüber hinaus zählen zum Öffentlichen Gesamthaushalt auch die Finanzanteile der Europäischen Union (EU-Anteile), die weder den Kern- noch den Extrahaushalten noch den einzelnen Ebenen, sondern nur dem Gesamtaggregat zugeordnet werden können.

Zu den Gemeindeverbänden gehören die Landkreise, die Ämter, Samtgemeinden, Verbandsgemeinden sowie die Bezirksverbände.

Die Sozialversicherung umfasst die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzliche Krankenversicherung, die soziale Pflegeversicherung, die allgemeine Rentenversicherung, die knappschaftliche Rentenversicherung, die Alterssicherung für Landwirte sowie die gesetzliche Unfallversicherung.

Als Extrahaushalte werden alle öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen bezeichnet, die nach den Kriterien des ESVG 2010 dem Sektor Staat zuzurechnen sind. Beispiele für Extrahaushalte sind ausgegliederte Landes- oder Kommunalbetriebe für Straßenbau/Straßenwesen, ausgegliederte öffentliche Hochschulen, medizinische Dienste der Krankenkassen oder die im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise entstandenen Abwicklungsanstalten (Bad Banks).

Berichtszeitraum/-zeitpunkt

Die Erhebung der Daten zur Kassenstatistik erfolgt vierteljährlich jeweils 14 Tage nach Quartalsende.

Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik

Die vierteljährlichen Kassenergebnisse des Öffentlichen Gesamthaushalts spiegeln die Struktur der Einnahmen und Ausgaben (bzw. Ein- und Auszahlungen oder Erträge und Aufwendungen) der Körperschaften der öffentlichen Haushalte sowie der nach ESVG 2010 zum Sektor Staat zählenden öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen wider. Erfasst werden:

  • für die Kernhaushalte der staatlichen Ebene:
    • die Ist-Ausgaben und Ist-Einnahmen nach dem Kassenergebnis entsprechend dem festgelegten Gruppierungsplan;
    • die Bauausgaben nach Aufgabenbereichen;
  • für die Kernhaushalte auf kommunaler Ebene:
    • die Ist-Ausgaben und Ist-Einnahmen oder die Aus- und Einzahlungen, jeweils nach Arten entsprechend der für die Finanzstatistik maßgeblichen Systematik;
    • die Ausgaben oder Auszahlungen für soziale Sicherung sowie die Ausgaben oder Auszahlungen für Baumaßnahmen nach Aufgabenbereichen oder Produktgruppen entsprechend der für die Finanzstatistik maßgeblichen Systematik.
  • für die Kernhaushalte der Sozialversicherung:
    • die Ausgaben und Einnahmen auf der Grundlage der für eigene Zwecke dieser Körperschaften erstellten Rechnungsunterlagen in einer Gliederung, die eine Zuordnung zu den Gruppen des Gruppierungsplanes von Bund und Ländern gewährleistet.
  • für die Extrahaushalte:
    • die Ist-Ausgaben und Ist-Einnahmen oder die Aufwendungen und Erträge sowie die Ausgaben für Investitionen nach Arten.
    • bei Hochschulen, die Ist-Ausgaben und Ist-Einnahmen bzw. Aufwendungen, Erträge und Investitionsausgaben, in der Gliederung, die in der jeweils geltenden Fassung des Hochschulstatistikgesetzes vom 2. November 1990 (BGBl. I S. 2414) festgelegt ist.

Nutzerbedarf

Die vierteljährliche Kassenstatistik des Öffentlichen Gesamthaushalts ist die aktuellste Statistik über die öffentlichen Finanzen. Die Veröffentlichungen der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder liefern wichtige Basisdaten für die Berichterstattung zur stabilitätsorientierten Finanzpolitik der EU-Mitgliedsstaaten (Stabilitätspakt). Zu den Hauptnutzern der Statistik zählen die obersten Behörden des Bundes und der Länder, vor allem Finanz-, Innen- und Wirtschaftsministerien und das Bundesministerium für Bildung und Forschung; der Stabilitätsrat, die Deutsche Bundesbank, Universitäten und Wirtschaftsforschungsinstitute, Rechnungshöfe und kommunale Spitzenverbände sowie – mittelbar über die Datenlieferungen an die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) – die EU-Kommission.
 

EVAS: 71517

Voraussetzungen

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.

Verfahrensablauf

Alle Kern- und Extrahaushalte erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung die notwendigen Angaben an das Statistische Landesamt bzw. das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben konkret notwendig sind, entnehmen sie dem Schreiben bzw. dem Fragebogen.

Bayernweite Ergänzung

Die Befragung erfolgt grundsätzlich elektronisch per IDEV oder eCore.

Die Zugangsdaten erhalten sie mit dem Schreiben.

Fristen

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n

keine

Online-Verfahren

  • Online-Meldeverfahren IDEV

    Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.

  • Online-Meldeverfahren eSTATISTIK.core
    Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren die Daten automatisiert aus dem jeweiligen Softwaresystem an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln. Damit sind keine manuellen Eingaben mehr erforderlich.

Kosten

kostenfrei

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid bzw. Ingangsetzungsschreiben entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Landesamt für Statistik (siehe BayernPortal)
Stand: 21.08.2026

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bayerisches Landesamt fÃŒr Statistik

NÃŒrnberger Str. 95
90762 FÃŒrth