Statistik über die Abfallerzeugung; Übermittlung von Daten
Kurzbeschreibung
Ausgewählte Betriebe und Arbeitsstätten müssen vierjährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Beschreibung
Die Erhebung der Abfallerzeugung findet alle vier Jahre statt. Es ist eine amtliche Befragung bei ausgewählten Betrieben und Arbeitsstätten aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen. Wenn Sie für die Erhebung der Abfallerzeugung ausgewählt wurden, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung von der zuständigen Behörde. Sie müssen Auskunft darüber geben, welche und wie viele Abfälle Sie in Ihrem Betrieb oder in Ihrer Arbeitsstätte in einem bestimmten Jahr erzeugt haben. Sie müssen für die Auskunft einen Online-Fragebogen verwenden.
Für diese Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Das heißt, Sie können die Teilnahme nicht ablehnen. Auskunftspflichtig sind die Inhaber, Inhaberinnen oder Leitungen der ausgewählten Betriebe oder Arbeitsstätten.
Auswahl der Betriebe und Arbeitsstätten für die Erhebung
Bei der Erhebung der Abfallerzeugung handelt es sich um eine Teilerhebung. Es ist keine Erhebung mit einer repräsentativen Stichprobe. Daher werden für die Auswahl der Betriebe und Arbeitsstätten keine mathematisch-statistischen Verfahren angewendet. Das Umwelt-Statistikgesetz schreibt vor, dass höchstens 20.000 Betriebe und Arbeitsstätten befragt werden dürfen. Die Auswahl wird für jedes Berichtsjahr neu getroffen.
In jedem Wirtschaftsbereich werden die jeweils größten Betriebe befragt. Die Größe eines Betriebes wird über die Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen definiert. Die untere Grenze (sogenannte Abschneidegrenze) für die Auswahl ist je nach Wirtschaftsbereich unterschiedlich. Es werden jedoch nur Betriebe und Arbeitsstätten mit mindestens 50 beschäftigten Personen ausgewählt.
Berichtszeitraum und Befragungszeitpunkt
Auskünfte über die Abfallerzeugung müssen für ein bestimmtes Berichtsjahr erteilt werden. Die Erhebung startete mit dem Berichtsjahr 2010 und wiederholt sich im Abstand von vier Jahren.
Wenn Sie für ein Berichtsjahr ausgewählt wurden, erhalten Sie die Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung erst im folgenden Jahr.
Inhalte der Befragung
Zur Erhebung der Abfallerzeugung müssen Sie folgende Angaben machen:
-
alle Abfälle, die in Ihrem Betrieb oder Arbeitsstätte im Berichtsjahr erzeugt wurden
- Art der Abfälle
- Menge (Gewicht) je Abfallart
Wie werden die Ergebnisse aus der Erhebung genutzt?
Die Ergebnisse aus der Erhebung der Abfallerzeugung tragen dazu bei, ein umfassendes Bild vom Abfallaufkommen in Deutschland zu erhalten. Die Ergebnisse sind die Grundlage für die Berichterstattung nach der EU-Abfallstatistikverordnung und andere EU-Berichtspflichten. Die EU fordert ausführliche Nachweise des Aufkommens nach Abfallarten und Herkunft der Abfälle nach Wirtschaftsbereichen.
EVAS: 32161
Voraussetzungen
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.
Verfahrensablauf
Wenn Sie für die Erhebung ausgewählt wurden, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme. Darin informiert Sie das zuständige Statistische Landesamt über
- die Rechtsgrundlage für die Erhebung und Ihre Auskunftspflicht,
- die Inhalte der Befragung,
- den Ablauf der Befragung,
- die Fristen für die Beantwortung.
Bayernweite Ergänzung
Das Statistische Landesamt stellt Ihnen für diese Erhebung einen Online-Fragebogen auf der Internetplattform IDEV zur Verfügung. IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund) ist ein sicheres elektronisches Verfahren zur Datenerhebung. Die Zugangsdaten für IDEV erhalten Sie ebenfalls mit der schriftlichen Aufforderung.
Als Unternehmen / öffentliche Stelle sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Online-Fragebogen zu verwenden. Unternehmen können im Härtefall eine Ausnahme von der Online-Meldepflicht beantragen.
Fristen
Sie erhalten ein Schreiben vom Statistischen Landesamt mit der Aufforderung an der Erhebung teilzunehmen. Nehmen Sie bitte innerhalb der dort genannten Frist teil.
Erforderliche Unterlagen
keine
Online-Verfahren
Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.
Kosten
kostenfrei
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich
Stand: 21.08.2026