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Statistik über die Abfallerzeugung; Übermittlung von Daten

Kurzbeschreibung

Ausgewählte Betriebe und Arbeitsstätten müssen vierjährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

Beschreibung

Die Erhebung der Abfallerzeugung findet alle vier Jahre statt. Es ist eine amtliche Befragung bei ausgewählten Betrieben und Arbeitsstätten aus nahezu allen Wirtschaftsbereichen. Wenn Sie für die Erhebung der Abfallerzeugung ausgewählt wurden, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung von der zuständigen Behörde. Sie müssen Auskunft darüber geben, welche und wie viele Abfälle Sie in Ihrem Betrieb oder in Ihrer Arbeitsstätte in einem bestimmten Jahr erzeugt haben. Sie müssen für die Auskunft einen Online-Fragebogen verwenden.

Für diese Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Das heißt, Sie können die Teilnahme nicht ablehnen. Auskunftspflichtig sind die Inhaber, Inhaberinnen oder Leitungen der ausgewählten Betriebe oder Arbeitsstätten.

Auswahl der Betriebe und Arbeitsstätten für die Erhebung

Bei der Erhebung der Abfallerzeugung handelt es sich um eine Teilerhebung. Es ist keine Erhebung mit einer repräsentativen Stichprobe. Daher werden für die Auswahl der Betriebe und Arbeitsstätten keine mathematisch-statistischen Verfahren angewendet. Das Umwelt-Statistikgesetz schreibt vor, dass höchstens 20.000 Betriebe und Arbeitsstätten befragt werden dürfen. Die Auswahl wird für jedes Berichtsjahr neu getroffen.

In jedem Wirtschaftsbereich werden die jeweils größten Betriebe befragt. Die Größe eines Betriebes wird über die Anzahl der im Betrieb beschäftigten Personen definiert. Die untere Grenze (sogenannte Abschneidegrenze) für die Auswahl ist je nach Wirtschaftsbereich unterschiedlich. Es werden jedoch nur Betriebe und Arbeitsstätten mit mindestens 50 beschäftigten Personen ausgewählt.

Berichtszeitraum und Befragungszeitpunkt

Auskünfte über die Abfallerzeugung müssen für ein bestimmtes Berichtsjahr erteilt werden. Die Erhebung startete mit dem Berichtsjahr 2010 und wiederholt sich im Abstand von vier Jahren.

Wenn Sie für ein Berichtsjahr ausgewählt wurden, erhalten Sie die Aufforderung zur Teilnahme an der Erhebung erst im folgenden Jahr.

Inhalte der Befragung

Zur Erhebung der Abfallerzeugung müssen Sie folgende Angaben machen:

  • alle Abfälle, die in Ihrem Betrieb oder Arbeitsstätte im Berichtsjahr erzeugt wurden
    • Art der Abfälle
    • Menge (Gewicht) je Abfallart

Wie werden die Ergebnisse aus der Erhebung genutzt?

Die Ergebnisse aus der Erhebung der Abfallerzeugung tragen dazu bei, ein umfassendes Bild vom Abfallaufkommen in Deutschland zu erhalten. Die Ergebnisse sind die Grundlage für die Berichterstattung nach der EU-Abfallstatistikverordnung und andere EU-Berichtspflichten. Die EU fordert ausführliche Nachweise des Aufkommens nach Abfallarten und Herkunft der Abfälle nach Wirtschaftsbereichen.

EVAS: 32161

Voraussetzungen

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.

Verfahrensablauf

Wenn Sie für die Erhebung ausgewählt wurden, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme. Darin informiert Sie das zuständige Statistische Landesamt über

  • die Rechtsgrundlage für die Erhebung und Ihre Auskunftspflicht,
  • die Inhalte der Befragung,
  • den Ablauf der Befragung,
  • die Fristen für die Beantwortung.

Bayernweite Ergänzung

Das Statistische Landesamt stellt Ihnen für diese Erhebung einen Online-Fragebogen auf der Internetplattform IDEV zur Verfügung. IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund) ist ein sicheres elektronisches Verfahren zur Datenerhebung. Die Zugangsdaten für IDEV erhalten Sie ebenfalls mit der schriftlichen Aufforderung.

Als Unternehmen / öffentliche Stelle sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Online-Fragebogen zu verwenden. Unternehmen können im Härtefall eine Ausnahme von der Online-Meldepflicht beantragen.

Fristen

Sie erhalten ein Schreiben vom Statistischen Landesamt mit der Aufforderung an der Erhebung teilzunehmen. Nehmen Sie bitte innerhalb der dort genannten Frist teil.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n

keine

Online-Verfahren

Online-Meldeverfahren IDEV

Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.

Kosten

kostenfrei

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Behörden und sonstige Einrichtungen (siehe BayernPortal)
Stand: 21.08.2026

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bayerisches Landesamt fÃŒr Statistik

NÃŒrnberger Str. 95
90762 FÃŒrth