Sprengstoffrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung; Beantragung
Kurzbeschreibung
Die sprengstoffrechtliche Fachkunde zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen erwerben Sie durch die erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Lehrgang. Für die Teilnahme an diesem Lehrgang benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis bzw. eines Befähigungsscheines nach Sprengstoffgesetz ist unter anderem die erfolgreiche Teilnahme an einem Fachkundelehrgang. Für die Teilnahme an diesem Fachkundelehrgang verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zum Nachweis der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung. Diese wird Ihnen von der für die Erteilung der Erlaubnis oder des Befähigungsscheines zuständigen Behörde ausgestellt.
Zuständige Behörden:
- Die Kreisverwaltungsbehörden:
Im Privatbereich zum Erwerb und Umgang mit Treibladungspulver zum Böllerschießen, Vorderladerschießen und Laden und Wiederladen von Patronenhülsen. - Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen:
Im gewerblichen Bereich, z. B. für die Durchführung von Sprengarbeiten oder das Abbrennen von Feuerwerken. - Die Bergämter:
Bei Unternehmen, die entsprechende Tätigkeiten ausüben, die der Bergaufsicht unterliegen.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 21 Jahre
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Online-Verfahren
- Antrag zur Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 34 1. SprengV - gewerblicher Bereich (Empfänger: Regierung)
Sie können eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den gewerblichen Bereich gemäß § 34 1. SprengV online bei der zuständigen Regierung beantragen. - Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Miesbach):
- Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (1.SprengV) nach § 34 Abs. 2 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz
Hier können Sie online einen Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung beim Landratsamt Miesbach stellen.
Formulare
- Ärztliche Bescheinigung über die persönliche (körperliche) Eignung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Durchführung von Sprengarbeiten (Empfänger: Sachgebiet 26 - Bergamt Südbayern)
- Ärztliche Bescheinigung über die persönliche (körperliche) Eignung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Durchführung von Sprengarbeiten (Empfänger: Gewerbeaufsichtsamt – Dezernat G22 – Sprengwesen)
- Ärztliche Bescheinigung über die persönliche (körperliche) Eignung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen und Durchführung von Sprengarbeiten (Empfänger: 53 Öffentliche Sicherheit und Katastrophenschutz)
Kosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 22.04.2026