Inhalt

Schulsporttauglichkeit; Durchführung von Untersuchungen

Kurzbeschreibung

Zur Einschätzung der Schulsporttauglichkeit können Schulsporttauglichkeitsuntersuchungen durchgeführt werden.

Beschreibung

Auf Wunsch der Schule begutachten die unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) in den Landratsämtern und kreisfreien Städten Schülerinnen und Schüler bei gesundheitlichen Einschränkungen zur Frage der Schulsporttauglichkeit.

Verfahrensablauf

Die Schulleitung stellt dazu einen Untersuchungsantrag beim zuständigen Gesundheitsamt.

Hinweise

Der Untersuchungsantrag der Schulleitung soll den Untersuchungsanlass (aus Sicht der Schule) darlegen.

Fristen

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 12.06.2026

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Landratsamt Miesbach

Rosenheimer Str. 1 - 3
83714 Miesbach