Schuldenstatistik; Übermittlung von jährlichen Daten über Schulden der Kernhaushalte der Gemeinden/Gemeindeverbände
Kurzbeschreibung
Kommunale Haushalten müssen jährlich Daten über Schulden an das Statistische Landesamt übermitteln.
Beschreibung
Allgemeine Angaben
Die Schuldenstatistik erhebt in tiefer Gliederung die Schulden und weiteren Verpflichtungen der Gemeinden/Gemeindeverbände.
Grundgesamtheit
Die Erhebungseinheiten sind die kommunalen Haushalte (Gemeinden/Gemeindeverbände).
Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Der Berichtszeitpunkt für Bestandsgrößen (z. B. Stand der Kassenkredite) ist jeweils der 31. Dezember des aktuellen Berichtsjahres. Für Stromgrößen (z. B. Zu- und Abgänge) läuft der Berichtszeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. des Berichtsjahres.
Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Die Statistik über die Schulden der Gemeinden/Gemeindeverbände ist eine jährliche Vollerhebung und berichtet über den Stand der Schulden, Schuldenaufnahmen, Schuldentilgungen und sonstige Schuldenbewegungen des Berichtsjahres.
Erhoben werden: Kassenkredite und Kredite nach Gläubigern und nach Ursprungslaufzeiten (bis einschließlich 1 Jahr, über 1 Jahr bis einschließlich 5 Jahre und mehr als 5 Jahre), Cash-Pooling unterteilt nach Verbindlichkeiten der Cash-Pool-Führer und der am Cash-Pool teilnehmenden Einheiten sowie Wertpapierschulden nach Arten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und erhaltene Anzahlungen, kreditähnliche Rechtsgeschäfte, Projekte in Öffentlich-Privater Partnerschaft, Energie-Einspar-Contracting, Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen, Schuldenübernahmen und Fälligkeiten nach Jahren.
Nutzerbedarf
Ausgehend von den durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erhobenen Angaben des nationalen Schuldenstandes auf Grundlage des Finanz- und Personalstatistikgesetzes (FPStatG) leitet sich die EU-weit vergleichbare Meldung für den Maastricht-Schuldenstand an Eurostat ab.
Zu den Hauptnutzern der Statistik zählen die Deutsche Bundesbank, die Europäische Zentralbank (EZB), Eurostat, Bundes- und Länderministerien (vor allem die Finanzministerien), Stabilitätsrat zur Sicherung solider öffentlicher Haushalte, kommunale Spitzenverbände, Hochschulen und Wirtschaftsforschungsinstitute, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die Vereinten Nationen, der Internationale Währungsfonds (IWF) sowie die Presse.
EVAS: 71327
Voraussetzungen
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.
Verfahrensablauf
Alle entsprechenden Haushalte erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung die notwendigen Angaben an das Statistische Landesamt bzw. das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben konkret notwendig sind, entnehmen sie dem Schreiben bzw. dem Fragebogen.
Bayernweite Ergänzung
Die Befragung erfolgt grundsätzlich elektronisch per IDEV oder eCore.
Die Zugangsdaten erhalten sie mit dem Schreiben.
Fristen
Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Online-Verfahren
- Online-Meldeverfahren IDEV
Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.
- Online-Meldeverfahren eSTATISTIK.core
Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren die Daten automatisiert aus dem jeweiligen Softwaresystem an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln. Damit sind keine manuellen Eingaben mehr erforderlich.
Kosten
kostenfrei
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid bzw. Ingangsetzungsschreiben entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich
Stand: 21.08.2026