Schifffahrtsstatistik; Übermittlung von monatlichen Daten zum Schiffs- und Güterverkehr in der Binnenschifffahrt
Kurzbeschreibung
Fracht- oder Schiffsführerinnen und -führer oder deren bevollmächtigte Vertreterinnen und Vertreter müssen monatlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Beschreibung
Die monatliche Güterverkehrsstatistik der Binnenschifffahrt ist eine Primärerhebung, welche als Vollerhebung alle Lade- und Löschvorgänge von Schiffen, die in einen Hafen oder einen anderen Umschlagplatz ein- oder auslaufen, durchgeführt wird.
Für die Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Befragt werden die Frachtführer, die Verfrachter, die Schiffsführer, die Absender und Empfänger oder deren örtlich bevollmächtigte Vertreter, z. B. Häfen, für alle Lade- und Löschvorgänge in deutschen Binnenhäfen. Da die Auskunftspflichtigen für die statistischen Ämter der Länder oft nur schwer erreichbar sind, werden zur Durchführung der Statistik häufig die Hafenverwaltungen als Übermittlungsstellen benannt. Diese Übermittlungsstellen haben die Aufgabe, die in ihrem Hafen anfallenden Daten zu sammeln und an das jeweilige Statistische Landesamt zu übermitteln. Die Angaben selbst werden von den Auskunftspflichtigen über sogenannte "Zählkarten" an die Übermittlungsstellen geliefert, wobei je nach Ladevorgang eine Ankunfts- oder eine Abgangszählkarte auszufüllen ist.
In der Binnenschifffahrtsstatistik wird der Güterumschlag in deutschen Binnenhäfen und die Güterbeförderung auf Binnenwasserstraßen erfasst. Beim Güterumschlag werden im Unterschied zur Beförderung die Transporte zwischen deutschen Binnenhäfen in beiden beteiligten Häfen (Ein- und Ausladehafen), also zweifach, gezählt. Ebenfalls enthalten sind die Ankünfte und Abgänge im so genannten Binnen-See-Verkehr. Hierzu zählen neben den Verkehren zwischen Binnenhäfen im In- und Ausland, bei denen die Seegrenze überschritten wird, auch die Verkehre zwischen Binnenhäfen und deutschen Küstenhäfen, bei denen die Seegrenze nicht überschritten wird. Einbezogen sind alle Schiffe, soweit sie der kommerziellen Güterbeförderung dienen. Kommerziell bedeutet, dass mit dem Transport eine unmittelbare Gewinnerzielungsabsicht verbunden ist. Der Durchgangsverkehr (Transit) wird separat erfasst.
Nicht erfasst werden Wasserfahrzeuge, die ausschließlich als Schlepp- oder Zugkraft eingesetzt werden, oder einen Hafen nur zu Schutz- oder Sicherheitszwecken anlaufen. Ebenfalls nicht in die Binnenschifffahrtsstatistik einbezogen werden Leichterungen auf freier Strecke zur Verringerung des Tiefgangs des ausladenden Schiffs, der Verkehr von Schiffen zu Zwecken der Fischerei, des Wasserbaus oder der Nassbaggerei, sofern das Baggergut nicht Gegenstand des Handels ist. Gleiches gilt für den Verkehr von Fahrgastschiffen mit oder ohne Güterladung, den Fährverkehr, den Verkehr zur Versorgung von Schiffen, den Verkehr von Schiffen zwischen den Anlegestellen eines Hafens oder zwischen den Häfen einer politischen Gemeinde (= Ortsverkehr) sowie für Verkehre, die auf dem Rhein oberhalb von Neuburgweier zwischen französischen Häfen oder zwischen diesen und dem Hafen Basel stattfinden. Ausnahmen vom Ortsverkehr bestehen für einige ausgewählte Häfen (u. a. Duisburg).
Erhoben werden Güter- und Containermerkmale (Güterart, Gefahrgut, Menge in Tonnen, Containerart, Anzahl der Container, Lade- und Löschhafen) sowie Schiffsmerkmale (Flagge/Registrierstaat, Tragfähigkeit, Schiffsgattung) und Fahrtmerkmale (Ankunfts-, Abgangs- oder Durchfahrtsdatum, Fahrtroute, Meldehafen).
Ziel der Statistik ist die Ermittlung der Güterbeförderung auf den deutschen Binnenwasserstraßen sowie des Güterumschlags in den deutschen Binnenhäfen. Die Ergebnisse dienen der Gewinnung zuverlässiger, umfassender, differenzierter, aktueller und bundesweit vergleichbarer Daten und damit u. a. als Grundlage für verkehrspolitische Entscheidungen und Maßnahmen der obersten Verkehrsbehörden des Bundes und der Länder sowie der Institutionen der Europäischen Union. Insbesondere verkehrspolitische Planungen und Maßnahmen sowie wirtschaftliche und rechtliche Regelungen in der Binnenschifffahrt basieren auf fundierten Kenntnissen über Menge und Struktur der in Deutschland auf Binnenwasserstraßen beförderten Güter. Hauptnutzer der Statistik sind neben dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr sowie EUROSTAT, Verbände, Unternehmen, Reedereien und Partikuliere, die Binnenwasserstraßen und Binnenhäfen für Zwecke des Gütertransports nutzen. Weitere wichtige Nutzergruppen sind entsprechende Verbände und Vereinigungen anderer Verkehrsträger. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr nutzt die Ergebnisse insbesondere für Zwecke der Infrastrukturplanung und Verkehrssteuerung. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Binnenschifffahrtsstatistik vierteljährlich an EUROSTAT zur Integration in die europäische Verkehrsstatistik geliefert. Ein weiterer Empfänger der Ergebnisse ist die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR) in Straßburg.
EVAS: 46231
Voraussetzungen
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.
Verfahrensablauf
Da die Auskunftspflichtigen für die statistischen Ämter der Länder oft nur schwer erreichbar sind, werden zur Durchführung der Statistik häufig die Hafenverwaltungen als Übermittlungsstellen benannt. Diese Übermittlungsstellen haben die Aufgabe, die in ihrem Hafen anfallenden Daten zu sammeln und an das jeweilige Statistische Landesamt zu übermitteln.
Die Befragung erfolgt schriftlich mit Hilfe einer Zählkarte. Je nach technischer Ausstattung der Hafenbehörden ist auch eine elektronische Erfassung und Übermittlung der benötigten Angaben möglich.
Bayernweite Ergänzung
Die Befragung erfolgt schriftlich mit Hilfe einer Zählkarte. Je nach technischer Ausstattung der Hafenbehörden ist auch eine elektronische Erfassung und Übermittlung der benötigten Angaben mittels IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund) oder anderweitig elektronisch möglich.
Fristen
Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.
Online-Verfahren
Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.
Kosten
kostenfrei
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich
Stand: 02.09.2026