Schifffahrtsstatistik; Übermittlung von monatlichen Daten zum Schiffs-, Güter- und Personenverkehr in der Seeschifffahrt
Kurzbeschreibung
Fracht- oder Schiffsführerinnen und -führer oder deren bevollmächtigte Vertreterinnen und Vertreter müssen monatlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Beschreibung
Ziel der Seeverkehrsstatistik
Ziel der Statistik ist die Ermittlung des Seegüterumschlags und der ein- und ausgestiegenen Fahrgäste in deutschen Seehäfen sowie die Erfassung der Güterbeförderung über See. Für die Erhebung besteht Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Frachtführer, die Schiffsführer, die Absender und Empfänger oder deren örtlich bevollmächtigte Vertreter. Für die Durchführung der Statistik werden überwiegend die Hafenverwaltungen als Übermittlungsstellen benannt. Diese Übermittlungsstellen haben die Aufgabe, die in ihrem Hafen anfallenden Daten zu sammeln und an das jeweilige Statistische Landesamt zu übermitteln.
Berichtszeitraum
Kalendermonat, (kumuliert) Jahr.
Grundgesamtheit
Unter "Seeverkehr" sind sämtliche Ankünfte und Abgänge von (See-)Schiffen in Häfen zu verstehen, wenn die Fahrt ganz oder teilweise auf See stattfindet bzw. stattfand. Die "See" wird dann befahren, wenn die Fahrt nicht ausschließlich auf Binnenwasserstraßen (Flüsse und Kanäle) im Sinne des Bundeswasserstraßengesetzes stattfindet. Erfasst werden Schiffe mit einem Raumgehalt von mindestens 100 Bruttoraumzahl (BRZ). Unberücksichtigt bleiben dabei Fischereifahrzeuge und Fischverarbeitungsschiffe, Bohr- und Explorationsschiffe, Schlepper, Schubschiffe, Schwimmbagger, Forschungs-/Vermessungsschiffe, Kriegsschiffe und Schiffe, die ausschließlich zu nichtkommerziellen Zwecken verwendet werden sowie zu Bunker-, Versorgungs-, Reparaturfahrten u. ä.
Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
In der Seeverkehrsstatistik wird der Seegüterumschlag in deutschen Seehäfen und die Güterbeförderung über See erfasst. Beim Güterumschlag werden im Unterschied zur Beförderung die Transporte zwischen deutschen Seehäfen in beiden beteiligten Häfen, also zweifach, gezählt. Zusätzlich wird seit dem Jahr 2000 auch die Zahl der ein- und ausgestiegenen Fahrgäste sowie deren Zu- und Ausstiegshäfen erhoben. Ab 2004 werden gemäß europäischen Anforderungen separate Nachweise von Kreuzfahrtschiffen und deren Passagiere vorgenommen.
Erhebungsmerkmale sind:
- zum Schiff und zur Fahrt: Meldehafen, Schiffsart, Flagge des Schiffes, Bruttoraumzahl (BRZ), Tragfähigkeit (tdw) des Schiffes, Ankunfts/Abgangsdatum, Anzahl der Fahrten.
- zu den ein und ausgeladenen Gütern und zu den zu- und ausgestiegenen Personen: Güterart, Menge in Tonnen, Ladungsart, Stückzahl der Ladeeinheiten, Ein-/Ausladehafen.
- zu den zu und ausgestiegenen Personen: Anzahl der Personen, Zu-/Ausstiegshafen.
Nutzerbedarf
Die Ergebnisse dienen der Gewinnung zuverlässiger, umfassender, differenzierter, aktueller und bundesweit sowie EU-weit vergleichbarer Daten und damit u. a. als Grundlage für verkehrspolitische Entscheidungen und Maßnahmen der obersten Verkehrsbehörden des Bundes und der Länder sowie von EU-Institutionen.
Insbesondere verkehrspolitische Planungen und Maßnahmen sowie wirtschaftliche und rechtliche Regelungen im Seeverkehr basieren auf fundierten Kenntnissen über Menge und Struktur der in deutschen Seehäfen umgeschlagenen Güter bzw. der Zahl der ein- und ausgestiegenen Passagiere.
Hauptnutzer der Statistik sind in erster Linie Reederei- und Hafenverbände und -vereinigungen. Weitere wichtige Nutzergruppen sind Verbände und Vereinigungen anderer Verkehrsträger sowie für Zwecke der Infrastrukturplanung und Verkehrssteuerung Bundesministerien, insbesondere das Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Darüber hinaus werden die Ergebnisse der Seeverkehrsstatistik vierteljährlich an EUROSTAT zur Integration in die europäische Verkehrsstatistik geliefert.
EVAS: 46331
Voraussetzungen
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.
Verfahrensablauf
Wenn Sie einen deutschen Seehafen anlaufen oder aus einem deutschen Seehafen auslaufen, wird die Hafenverwaltung (sog. Übermittlungsstelle) Sie darauf hinweisen, dass Sie Daten zu Statistikzwecken liefern müssen. Zu diesem Zweck stellt die Übermittlungsstelle entweder (in seltenen Fällen) Papierfragebogen zur Verfügung oder bietet (in der Regel) ein elektronisches Verfahren an.
Die Angaben melden Sie den Übermittlungsstellen und diese leiten sie an das jeweilige Statistische Landesamt weiter.
Fristen
Die ausgefüllten Papierfragebogen bzw. die elektronischen Daten sind, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind, monatlich spätestens bis zum 8. des auf den Berichtsmonat folgenden Monats von den Auskunftspflichtigen bzw. deren betrauten Übermittlungsstellen an das jeweils zuständige Statistische Landesamt zu übermitteln.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
kostenfrei
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich
Stand: 02.09.2026