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Restrukturierungsstatistik; Übermittlung von Daten über beendete Restrukturierungsverfahren

Kurzbeschreibung

Die Restrukturierungsgerichte müssen jährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

Beschreibung

Die Statistik über beendete Restrukturierungsverfahren ist eine Vollerhebung, die jährlich durchgeführt wird.

Für die Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Restrukturierungsgerichte.

Die Daten werden von den Restrukturierungsgerichten geliefert.

Die Statistik gibt Auskunft über beendete Restrukturierungsverfahren. Sie gibt Informationen über den Ausgang eines Restrukturierungsverfahrens.

EVAS: 52431

Voraussetzungen

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.

Verfahrensablauf

Die Daten werden von den Restrukturierungsgerichten übermittelt.

Fristen

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n

keine

Kosten

kostenfrei

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    D etaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Landesamt für Statistik (siehe BayernPortal)
Stand: 02.09.2026

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bayerisches Landesamt fÃŒr Statistik

NÃŒrnberger Str. 95
90762 FÃŒrth