Restrukturierungsstatistik; Übermittlung von Daten über beendete Restrukturierungsverfahren
Kurzbeschreibung
Die Restrukturierungsgerichte müssen jährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Beschreibung
Die Statistik über beendete Restrukturierungsverfahren ist eine Vollerhebung, die jährlich durchgeführt wird.
Für die Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Restrukturierungsgerichte.
Die Daten werden von den Restrukturierungsgerichten geliefert.
Die Statistik gibt Auskunft über beendete Restrukturierungsverfahren. Sie gibt Informationen über den Ausgang eines Restrukturierungsverfahrens.
EVAS: 52431
Voraussetzungen
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.
Verfahrensablauf
Die Daten werden von den Restrukturierungsgerichten übermittelt.
Fristen
Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
kostenfrei
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
D etaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich
Stand: 02.09.2026