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Restrukturierungsstatistik; Übermittlung von Daten über angezeigte Restrukturierungsverfahren

Kurzbeschreibung

Die Restrukturierungsgerichte müssen monatlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

Beschreibung

Die Statistik über angezeigte Restrukturierungsverfahren ist eine Vollerhebung, die monatlich durchgeführt wird.

Für die Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Restrukturierungsgerichte.

Die benötigten Daten werden von den Restrukturierungsgerichten geliefert.

Die Statistik gibt Auskunft über angezeigte Restrukturierungsverfahren.

Die Statistik liefert Informationen, wie viele Unternehmen eine Restrukturierung unter gerichtlichen Hilfen angezeigt haben.

EVAS: 52411

Voraussetzungen

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.

Verfahrensablauf

Die Daten werden von den Restrukturierungsgerichten an das Statistische Landesamt übermittelt.

Fristen

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n

keine

Kosten

kostenfrei

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Landesamt für Statistik (siehe BayernPortal)
Stand: 02.09.2026

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bayerisches Landesamt fÃŒr Statistik

NÃŒrnberger Str. 95
90762 FÃŒrth