Restrukturierungsstatistik; Übermittlung von Daten über angezeigte Restrukturierungsverfahren
Kurzbeschreibung
Die Restrukturierungsgerichte müssen monatlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Beschreibung
Die Statistik über angezeigte Restrukturierungsverfahren ist eine Vollerhebung, die monatlich durchgeführt wird.
Für die Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig sind die Restrukturierungsgerichte.
Die benötigten Daten werden von den Restrukturierungsgerichten geliefert.
Die Statistik gibt Auskunft über angezeigte Restrukturierungsverfahren.
Die Statistik liefert Informationen, wie viele Unternehmen eine Restrukturierung unter gerichtlichen Hilfen angezeigt haben.
EVAS: 52411
Voraussetzungen
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.
Verfahrensablauf
Die Daten werden von den Restrukturierungsgerichten an das Statistische Landesamt übermittelt.
Fristen
Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
kostenfrei
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich
Stand: 02.09.2026