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Psychotherapeut/-in; Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation

Kurzbeschreibung

Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.

Beschreibung

Wenn Sie den Beruf des Psychotherapeuten, des psychologischen Psychotherapeuten oder des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit auf Ihre Approbation als Psychotherapeut/in, psychologische/r Psychotherapeut/in oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut/in zu verzichten.

Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Psychotherapeutenkammer Bayern.

Voraussetzungen

Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.

Verfahrensablauf

Sie übermitteln Ihre Approbationsurkunde im Original sowie die Erklärung des Verzichts (siehe "Formulare") an die zuständige Regierung.

Waren Sie zuletzt in den Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken oder Unterfranken psychotherapeutisch tätig, ist die Regierung von Unterfranken zuständig, ansonsten die Regierung von Oberbayern.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Approbationsurkunde im Original

Formulare

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 20.08.2025

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Regierung von Oberbayern

Maximilianstraße 39
80538 MÃŒnchen