Pflegefachberufe; Beantragung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung bei ausländischem Berufsabschluss
Kurzbeschreibung
Sie können eine Erlaubnis zur Ausübung einer Tätigkeit unter der geschützten Berufsbezeichnung "Pflegefachmann/-frau", "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in" oder "Altenpfleger/-in" beantragen.
Beschreibung
Sie brauchen ein Erlaubnis, wenn Sie eine Tätigkeit unter der geschützten Berufsbezeichnung "Pflegefachmann/-frau" in der Bundesrepublik Deutschland ausüben wollen.
Erlaubnispflichtig ist das Führen der Berufsbezeichnung, nicht aber grundsätzlich die Berufstätigkeit. Durch den Schutz der Berufsbezeichnung erfährt auch die Ausübung des jeweiligen Berufs mittelbar einen gewissen Schutz, da für eine qualifizierte gesundheitsfachberufliche Tätigkeit in der Regel examinierte Kräfte eingesetzt werden. Für einzelne Gesundheitsfachberufe ist neben der Berufsbezeichnung auch die Tätigkeit als solche geschützt: Im Bereich der Pflegefachkräfte sind bestimmte Tätigkeiten den Inhaberinnen und Inhabern der Erlaubnis vorbehalten (sog. vorbehaltene Tätigkeiten).
Gleiches gilt entsprechend für das Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in" oder "Altenpfleger/-in".
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung einer Berufszulassung über diese Seite nur zulässig ist, wenn Sie in Bayern tätig werden wollen. Denn nur dann ist eine bayerische Behörde zuständig. Die Tätigkeitsabsicht müssen Sie in geeigneter Form nachweisen (zu den möglichen Nachweisen und Ausnahmen s. „Erforderliche Unterlagen“).
Voraussetzungen
Wichtigste Voraussetzungen sind, dass Sie die Berufs- oder Hochschulausbildung vollständig abgeschlossen (Nachweis) und die Abschlussprüfung bestanden haben.
Verfahrensablauf
Für die Erteilung der Berufserlaubnis ist in Bayern das Landesamt für Pflege (LfP) zentral zuständig. Sie müssen die Erteilung der Berufserlaubnis zusammem mit den erforderlichen Unterlagen beim Landesamt für Pflege (LfP) beantragen.
Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen können Sie den untenstehenden Antragsformularen entnehmen; weiterführende Informationen erhalten Sie beim LfP oder bei Beratungsstellen (siehe unter "Weiterführende Links").
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Nachweis über die Gleichwertigkeit Ihres Ausbildungsstandes bzw. Kenntnisstandes nach der für den jeweiligen Beruf geltenden deutschen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
- auf gesonderte Anforderung der Anerkennungsstelle:
- Sprachzertifikat Niveau GER B2
- Führungszeugnis
- ärztliches Zeugnis
Weiterführende Informationen finden Sie in den Merkblättern auf der Internetseite des Bayerischen Landesamt für Pflege (siehe unter "Weiterführende Links").
- Nachweis der Tätigkeitsabsicht in Bayern. Zulässig sind:
- Nachweis über eine Kontaktaufnahme mit potenziellen Arbeitgebern in Bayern (erforderlich ist eine Bewerbung und Antwort)
- Einladung zum Vorstellungsgespräch bei einem Arbeitgeber in Bayern
- Einladung zur Hospitation bei einem Arbeitgeber in Bayern
- In-Aussicht-Stellung einer Beschäftigung durch einen Arbeitgeber in Bayern
- Arbeitsvertrag oder Arbeitsvorvertrag mit einem Arbeitgeber in Bayern
- Geschäftskonzept
- Standortvermerk der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) mit Empfehlung für das Bundesland Bayern
- Bescheinigung über eine Wohnsitzmeldung in Bayern
Hinweis: Für Antragstellerinnen oder Antragsteller mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union, eines weiteren Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz ist diese Darlegung entbehrlich, sofern keine besonderen Gründe gegen eine entsprechende Absicht sprechen.
Online-Verfahren
Sie können die Anerkennung einer ausländischen Ausbildung als Pflegefachmann/Pflegefachfrau online beantragen.
Formulare
Kosten
Die Kosten bewegen sich je nach Aufwand im Einzelfall in einem Rahmen von 40 bis 500 EUR.
Anerkennungsinteressierte, die nur über geringe finanzielle Eigenmittel verfügen, können einen Zuschuss für die Berufsanerkennung beantragen. Zudem besteht die Möglichkeit für etwaige Anpassungsmaßnahmen finanzielle Förderungen zu erhalten. Informationen zur Beantragung des Anerkennungszuschusses finden Sie unter "Weiterführende Links"
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
- Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen
Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen suchen - Finanzielle Hilfen - Anerkennungszuschuss
Anerkennungsinteressierte können einen Zuschuss für die Berufsanerkennung und Förderungen für etwaige Anpassungsmaßnahmen beantragen. - Anerkennung in Deutschland
Das Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen - Zentrale Stelle für die Einwanderung von Fachkräften (ZSEF)
- Koordinierungs- und Beratungsstelle Berufsanerkennung
- Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung
- Merkblatt Anpassungslehrgang
- Merkblatt Kenntnisprüfung
- Merkblatt Eignungsprüfung
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 30.09.2026