Pflegeeinrichtungen; Beantragung einer Förderung für Fortbildungsmaßnahmen
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern fördert Maßnahmen zur Stärkung der Führungskompetenzen und Resilienz der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen.
Beschreibung
Zweck
Die Förderung dient der Unterstützung von Maßnahmen zur Stärkung der Führungskompetenzen und der Resilienz der in Pflegeeinrichtungen tätigen Personen in Bayern. Fortbildungen bilden den nötigen Raum, diese Kompetenzen gezielt zu fördern und weiterzuentwickeln und leisten einen Beitrag zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen Pflege und Betreuung in der ambulanten wie in der stationären Langzeitpflege.
Gegenstand
Fortbildungsmaßnahmen für Führungskräfte sowie resilienzstärkende Maßnahmen für Beschäftigte in ambulanten und stationären nach § 71 des Elften Buches Sozialgesetzbuch zugelassenen Pflegeeinrichtungen in Bayern.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Träger von Pflegeeinrichtungen nach Nr. 2.1, insbesondere a) die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen in Bayern, b) die auf Landesebene wirkenden oder andere fachlich anerkannten Verbände der privaten Träger, c) freigemeinnützige Stiftungen und d) Einrichtungen ohne Verbandszugehörigkeit.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind ausschließlich die für die Fortbildungsmaßnahme entstehenden Teilnehmergebühren.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Höchstens 5.000 Euro zur Stärkung der Führungskompetenz für Führungskräfte und höchstens 500 Euro für resilienzstärkende Maßnahmen für Beschäftigte in der Pflegeeinrichtung.
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Förderung ist
a) der Nachweis der fachlichen Notwendigkeit einer Fortbildungsmaßnahme, insbesondere bei Veränderungen in den Strukturen und Prozessen in den Einrichtungen, Wechsel in der Leitung und außerordentlichen Belastungen
b) die Vorlage eines Angebotes eines zertifizierten Anbieters (TÜV oder vergleichbare andere Institution) mit Informationen zum Inhalt, Dauer, Datum und Kosten der Maßnahme sowie
c) die Benennung der Führungskraft, der Führungsposition und deren Verantwortungsbereich oder der Mitarbeitenden, die die Maßnahme wahrnehmen sollen.
Ausschlusskriterien:
Keine
Verfahrensablauf
Der Antrag muss über das bereitgestellte Online-Verfahren eingereicht werden. Das Landesamt für Pflege prüft den Antrag und versendet anschließend einen Zuwendungsbescheid oder einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Der Antrag soll zwei Monate vor Beginn der ersten Fortbildungsmaßnahme gestellt werden, wobei die Maßnahme spätestens sechs Monate nach Antragstellung beginnen muss.
Bearbeitungsdauer
Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 4 Woche(n) bis zu 8 Woche(n) zu rechnen.
Erforderliche Unterlagen
- DAWI-De-minimis-Erklärung" und "Erklärung Subventionserhebliche Tatsachen"
Online-Verfahren
Sie können eine staatliche Zuwendung nach der Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Stärkung der Führungskompetenzen und Resilienz der Beschäftigten in Pflegeeinrichtungen (FoPfFöR) beantragen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Eine verwaltungsgerichtliche Klage ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich.
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich
Stand: 17.08.2026