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Personenverkehrsstatistik; Übermittlung von jährlichen Daten des gewerblichen Personennahverkehrs und des Omnibusfernverkehrs

Kurzbeschreibung

Betriebsführer oder beauftragte Beförderer im Schienennahverkehr und im Personennah- oder Personenfernverkehr mit Omnibussen müssen jährlich oder fünfjährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

Beschreibung

Die Jährliche/ 5-jährliche Statistik des gewerblichen Personennahverkehrs und des Omnibusfernverkehrs ist eine Primärerhebung.

Gemäß den Vorgaben im Verkehrsstatistikgesetz (VerkStatG) wird die jährliche Erhebung bei allen größeren Unternehmen als Vollerhebung sowie bei den übrigen Unternehmen als Stichprobe durchgeführt.

Unternehmen mit mindestens 250 000 Fahrgästen im Jahr, sowie allen Unternehmen mit gewerblichen Schienennahverkehr werden vollständig einbezogen, die übrigen Unternehmen mit mindestens 10 000 Fahrgästen werden als Stichprobe einbezogen. Unternehmen mit weniger als 10 000 Fahrgästen werden jährlich nicht befragt; für diese sind Daten aus der fünfjährlichen Aufbereitung in den veröffentlichten Ergebnissen enthalten.

Für die Erhebung besteht eine jährliche sowie 5-jährliche Auskunftspflicht.

Jährlich: Auskunftspflichtig sind die Inhaberinnen und Inhaber bzw. die Leiterinnen und Leiter der Unternehmen, die im Jahr der letzten Totalerhebung (5-jährliche Befragung) mindestens 250 000 Fahrgäste befördert haben, der Unternehmen mit gewerblichen Schienennahverkehr, sowie der Stichprobenunternehmen.

5-jährlich: Auskunftspflichtig sind die Inhaberinnen und Inhaber bzw. die Leiterinnen und Leiter aller Unternehmen.

Ausgenommen von der Erhebung sind Unternehmen, die ausschließlich freigestellten Schülerverkehr durchführen.

Bei der Erfragung einzelner Merkmale erfolgt eine starke Orientierung an den in diesem Wirtschaftszweig gebräuchlichen Begriffen. Maßgeblich ist hier u. a. das Personenbeförderungsgesetz (PBefG), dessen Definitionen die Statistik z. B. hinsichtlich der Verkehrsarten nutzt.

Jährliche inhaltliche Schwerpunkte der Statistik sind:

  1. das Land des Unternehmenssitzes, die Eigentumsverhältnisse am Unternehmen,
  2. die Zahl der Fahrgäste, die Beförderungsleistungen, die Fahrleistungen und die Beförderungsangebote im Schienen- und Liniennahverkehr nach Art des Verkehrsmittels und im Gelegenheitsverkehr,
  3. die Zahl der Fahrgäste im Ausbildungsverkehr nach Art des Verkehrsmittels und nach Art des Ausbildungsverkehrs,
  4. direkte Beförderungseinnahmen und Einnahmen aus den Beförderungen im Ausbildungsverkehr, die im Schienen- und Liniennahverkehr sowie im freigestellten Omnibusverkehr erfolgen,
  5. Fahrleistung im städtischen Verkehr sowie Fahrleistung im Auftragsverkehr im Schienen und Liniennahverkehr nach Art des Verkehrsmittels,
  6. im Fernverkehr mit Omnibussen nach Linien- und Gelegenheitsverkehr die Zahl der Fahrgäste und die Beförderungsleistung nach Hauptverkehrsverbindungen, die Fahrleistung und das Beförderungsangebot nach In- und Ausland,
  7. die Zahl der Fahrgäste nach Art der Reisen im Gelegenheitsfernverkehr,
  8. Beförderungsleistung im Schienen- und Liniennahverkehr nach Ländern (nur Unternehmen mit mehr als 250 000 Fahrgästen),
  9. die Fahrleistung im Schienen- und Liniennahverkehr nach Kreisen (nur Unternehmen mit mehr als 250 000 Fahrgästen).

5-jährliche inhaltliche Schwerpunkte der Statistik sind die unter a - i genannten Merkmale sowie Linienlängen des Nahverkehrs nach Art des Verkehrsmittels und nach Ländern, die Zahl und Platzkapazität der Schienenfahrzeuge nach Art der Fahrzeuge sowie Zahl und Platzkapazität der Omnibusse nach Einsatzarten, die Zahl der Beschäftigten nach Art des Verkehrsmittels und nach Einsatzarten.

Die Statistik dient der Gewinnung zuverlässiger, umfassender, differenzierter, aktueller und bundesweit vergleichbarer Daten. Detaillierte Ergebnisse über das Verkehrsaufkommen sind Grundlage für eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich der Gesetzgebung, Verwaltung und Verkehrswirtschaft. Sie sind daher für Bund, Länder und Gemeinden ebenso wie für die Verkehrsträger und Verkehrsunternehmen von großer Bedeutung. Insbesondere lassen sich optimale Entscheidungen zur Verbesserung der Verkehrsbedienung in der Fläche und in Ballungsräumen nur treffen, wenn ausreichende statistische Informationen über die Struktur und die Entwicklung des Verkehrs insgesamt sowie die Entwicklung nach den einzelnen Verkehrsmitteln vorhanden sind. Die Jahreserhebung dient dabei insbesondere der Beobachtung der Entwicklung und der Strukturen der Verkehrsleistungen. Fünfjährlich werden zusätzlich einige wenige Informationen zur Infrastruktur, zur Verkehrsmittelausstattung und zu den Beschäftigten erhoben, die wichtige Voraussetzungen der Leistungserbringung im Personenverkehr darstellen.

Die Hauptnutzer/-innen der Statistik sind die Verkehrsministerien des Bundes und der Länder sowie die jeweiligen Parlamente, Aufgabenträger, Verbände des Personenverkehrs und der übrigen Verkehrsträger, Unternehmen des Personenverkehrs, Generaldirektion MOVE (Mobilität und Verkehr) der EU.

EVAS: 46182

Voraussetzungen

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.

Verfahrensablauf

Wenn ihr beförderndes Unternehmen für die Erhebung ausgewählt wurde, erhalten Sie ein Schreiben mit der Aufforderung die notwendigen Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln. Alle wichtigen Angaben und Informationen entnehmen Sie dem Schreiben bzw. dem Fragebogen.

Bayernweite Ergänzung

Die Befragung erfolgt grundsätzlich elektronisch über das Erhebungsportal IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund) des Statistischen Landesamtes. Die Zugangsdaten für IDEV erhalten Sie mit dem Schreiben.

Fristen

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Online-Verfahren

Online-Meldeverfahren IDEV

Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.

Kosten

kostenfrei

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Landesamt für Statistik (siehe BayernPortal)
Stand: 02.09.2026

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bayerisches Landesamt fÃŒr Statistik

NÃŒrnberger Str. 95
90762 FÃŒrth