Personalstandstatistik; Übermittlung von Daten der öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen in privater Rechtsform
Kurzbeschreibung
Die Personalabrechnungsstellen müssen jährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Beschreibung
Grundgesamtheit
Die Personalstandstatistik der öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen in privater Rechtsform liefert Daten über die Beschäftigten in einem unmittelbaren Beschäftigungsverhältnis zu einer auskunftspflichtigen Einrichtung stehen.
Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Die Ergebnisse werden jeweils zum Stichtag 30.06. eines Jahres nachgewiesen.
Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Die Beschäftigten, die in einem unmittelbaren Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis zu einer auskunftspflichtigen Einrichtung stehen und in der Regel Gehalt oder Entgelt aus den Haushaltsmitteln dieser Stellen beziehen, werden nach folgenden Erhebungsmerkmalen erfasst:
zusammengefasste Daten zu den Merkmalen Art, Umfang und Dauer des Arbeitsvertragsverhältnisses sowie Geschlecht, Aufgabenbereich und Arbeitsort.
Nutzerbedarf
Die für Dienst-, Besoldungs-, Tarif- und Versorgungsrecht zuständigen Ministerien nutzen die Ergebnisse der Personalstandstatistik als Grundlage für politische Entscheidungen zur Weiterentwicklung des Dienst-, Besoldungs-, Tarif und Versorgungsrechts. Die Personalstandstatistik bildet eine wichtige Datengrundlage für Änderungen des öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystems. Sie ist wichtige Basis für Vorausberechnungen über die Höhe der zukünftigen Versorgungsausgaben und wird für die Kalkulation der Zuweisungssätze zum Versorgungsfonds des Bundes genutzt. Die Ergebnisse der Personalstandstatistik dienen ferner der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes und der Länder, sie sind Grundlage für Personalstruktur- und Organisationsuntersuchungen, die Aufstellung von Gleichstellungskonzepten sowie Benchmarking insbesondere im kommunalen Bereich und werden von Ländern und Gemeinden genutzt, um Rationalisierungspotenzial aufzudecken.
EVAS: 74113
Voraussetzungen
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.
Verfahrensablauf
Alle berichtspflichtigen Einrichtungen erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung die notwendigen Angaben an das Statistische Landesamt bzw. das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben konkret notwendig sind, entnehmen sie dem Schreiben bzw. dem Fragebogen.
Bayernweite Ergänzung
Die Befragung erfolgt grundsätzlich elektronisch per IDEV oder eCore.
Die Zugangsdaten erhalten sie mit dem Schreiben.
Fristen
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist): Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Online-Verfahren
- Online-Meldeverfahren IDEV
Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.
- Online-Meldeverfahren eSTATISTIK.core
Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren die Daten automatisiert aus dem jeweiligen Softwaresystem an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln. Damit sind keine manuellen Eingaben mehr erforderlich.
Kosten
kostenfrei
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid bzw. Ingangsetzungsschreiben entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich
Stand: 02.09.2026