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Moorrenaturierung; Beantragung einer Förderung

Kurzbeschreibung

Der Freistaat Bayern fördert die Renaturierung von Mooren.

Beschreibung

Moore stellen wichtige Kohlenstoffdioxidspeicher dar. Zweck der Förderung ist die Erhaltung, die Optimierung, sowie die Wiederherstellung von Mooren.

Ein wesentliches Ziel der Moorrenaturierung ist die Wiederherstellung der Funktion von Mooren als CO2-Speicher. Gleichzeitig werden die Lebensräume seltener Tier- und Pflanzenarten nachhaltig gesichert und geschützt.

Gefördert wird der Flächenankauf, die Erstellung von Renaturierungskonzepten sowie die Umsetzung von Projekten zur Wiedervernässung der Moore.

Außerdem stellt die EU dem Freistaat Bayern im Bereich „Grüne Infrastruktur – Verbesserung der Biodiversität“ Mittel aus dem EFRE-Programm 2021-2027 (EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) zur Verfügung, die für den Moorschutz abgerufen werden können.

Die Förderung erfolgt ebenfalls auf Grundlage der LNPR unter Beachtung der einschlägigen EU-EFRE-Vorgaben.

Antragsberechtigt sind Kommunen, Zweckverbände, Naturparke, Landschaftspflegeverbände, Naturschutzverbände und private Eigentümer.

Voraussetzungen

Die Maßnahmen müssen geeignet sein, die natürliche Moorentwicklung und das Torfwachstum zu fördern und wiederherzustellen.

Verfahrensablauf

Die Abwicklung erfolgt im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR).

Die Anträge für das laufende Jahr werden bei den Kreisverwaltungsbehörden (untere Naturschutzbehörden) eingereicht. 

Bewilligungsbehörden sind die zuständigen Regierungen (höhere Naturschutzbehörden).

Fristen

Es gelten die Regelungen zu „Landschaftspflege und Naturparke“.

Bearbeitungsdauer

Maßnahmen werden zügig bearbeitet, abhängig von der Verfügbarkeit von Fördermitteln im jeweiligen Jahr.

Erforderliche Unterlagen

Erhältlich bei der Kreisverwaltungsbehörde (untere Naturschutzbehörde) und den Regierungen (höhere Naturschutzbehörde).

Formulare

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 15.04.2026

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Regierung von Oberbayern

Maximilianstraße 39
80538 MÃŒnchen