Monatsbericht im Bauhauptgewerbe; Übermittlung von Daten
Kurzbeschreibung
Betriebe des Bauhauptgewerbes müssen monatlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Beschreibung
Konzept der Datengewinnung
Der Monatsbericht im Bauhauptgewerbe ist eine primäre Teilerhebung mit Auskunftspflicht, die bei höchstens 15.000 (seit 2021) im Erhebungsbereich tätigen Betrieben monatlich durchgeführt wird. Erhoben werden nur Betriebe des Bauhauptgewerbes von rechtlichen Einheiten (Unternehmen) mit 20 und mehr tätigen Personen. Maßgebend für die Berichtspflicht ist dabei die Beschäftigtenzahl Ende Juni des vergangenen Berichtsjahres.
Grundlage für die Heranziehung sind Betriebe, die laut dem Unternehmensregister einer Wirtschaftsklasse im Bauhauptgewerbe zugeordnet sind.
Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Die Merkmale des Monatsberichts im Bauhauptgewerbe werden monatlich erhoben (Meldetermin bis zum 10. des dem Berichtszeitraum folgenden Monats).
Grundgesamtheit
Der Monatsbericht im Bauhauptgewerbe ist eine Totalerhebung mit Abschneidegrenze und durch das ProdGewStatG auf 15.000 Betriebe begrenzt (§ 4 Buchstabe A Ziffer I). Erhoben werden nur baugewerbliche Betriebe von rechtlichen Einheiten (Unternehmen) mit 20 und mehr tätigen Personen.
Das Bauhauptgewerbe umfasst die Gruppen
- 41.2 "Bau von Gebäuden",
- 42.1 "Bau von Straßen und Bahnverkehrsstrecken",
- 42.2 "Leitungstiefbau und Kläranlagenbau",
- 42.9 "Sonstiger Tiefbau",
- 43.1 "Abbrucharbeiten und vorbereitende Baustellenarbeiten" und
- 43.9 "Sonstige spezialisierte Bautätigkeiten" der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) bzw. der NACE Rev. 2.
Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Zum Erhebungsprogramm gehören die Merkmale tätige Personen, Entgelte, die nach Bauarten gegliederten geleisteten Arbeitsstunden, Umsätze und Auftragseingänge.
Die Zuordnung der hauptsächlich ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeit (entsprechend der WZ 2008) erfolgt aufgrund von Angaben aus der "Ergänzungserhebung im Bauhauptgewerbe".
Nutzerbedarf
Die Erhebung stellt eine unverzichtbare Unterlage für die Arbeit der gesetzgebenden Körperschaften, der Bundes- und Landesregierungen, der Bau- und Handwerksverbände sowie der Kammern zur Verfügung und ist somit eine unentbehrliche Grundlage für zahlreiche Entscheidungen auf dem Gebiet der gesamten Wirtschaftspolitik, insbesondere der Baupolitik.
Neben der Bereitstellung der Datenbasis für andere Statistiken sind die Hauptnutzer des Monatsberichts im Bauhauptgewerbe Ministerien, Bau-/ Wirtschaftsverbände, Deutsche Bundesbank, Eurostat, Unternehmen, Forschungsinstitute, Handelskammern sowie Universitäten / Studenten.
EVAS: 44111
Voraussetzungen
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.
Verfahrensablauf
Wenn ein Betrieb für die Erhebung ausgewählt wurde, erhält er ein Schreiben mit der Aufforderung, die notwendigen Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln. Welche Angaben konkret notwendig sind, entnimmt er dem Schreiben bzw. dem Fragebogen.
Fristen
Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Online-Verfahren
Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.
Kosten
kostenfrei
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich
Stand: 05.09.2026