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Monatsbericht für Betriebe im Bereich Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden; Übermittlung von Daten

Kurzbeschreibung

Produzierende Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes einschließlich des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden müssen monatlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

Beschreibung

Der Monatsbericht für Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden ist eine Primärerhebung bei allen Betrieben der genannten Bereiche mit 50 und mehr tätigen Personen.

Für die Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig ist die Inhaberin, der Inhaber, die Leiterin oder der Leiter des Betriebes oder Unternehmens.

Grundgesamtheit

Der Monatsbericht für Betriebe ist eine Totalerhebung mit Abschneidegrenze, zu der produzierende Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes einschließlich des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden mit 50 und mehr tätigen Personen monatlich melden. Für Zwecke der kurzfristigen (unterjährigen) Konjunkturanalyse stellt der sogenannte „Berichtskreis 50+“ aussagekräftige Bundesergebnisse bereit.

Der Erhebungsbereich des Monatsberichts für Betriebe wird auf Grundlage der EU-einheitlichen Wirtschaftszweiggliederung NACE (NACE ist die Abkürzung von "Nomenclature générale des activités économiques dans les Communautés Européennes", der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft), - in Deutschland: Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) - abgegrenzt und umfasst die Abschnitte B "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" sowie C "Verarbeitendes Gewerbe".

Berichtszeitraum/-zeitpunkt

Im Monatsberichts für Betriebe mit 50 und mehr tätigen Personen beziehen sich die Angaben zu Umsatz, Auftragseingang, geleisteten Arbeitsstunden und Entgelten (Lohn- und Gehaltsummen) auf den Berichtsmonat. Die

Anzahl der tätigen Personen und der Auftragsbestand jeweils auf das Ende des Berichtsmonats.

Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik

Im Monatsbericht für Betriebe werden die Gesamtzahl der tätigen Personen (Beschäftigten) und der Auftragsbestand zum Monatsende sowie der Umsatz und die Auftragseingänge im Berichtsmonat, jeweils nach fachlichen Betriebsteilen, erhoben. Beim Gesamtumsatz, beim Auftragsbestand und den Auftragseingängen erfolgt eine Untergliederung nach Inland und Ausland, bei letzterem zusätzlich nach Eurozone und Nicht-Eurozone. Für den gesamten Betrieb werden die Entgelte (Bruttolohn- und -gehaltsumme) sowie die geleisteten Arbeitsstunden erfasst.

Nutzerbedarf

Die Ergebnisse des Monatsberichts dienen der kurzfristigen Beurteilung der konjunkturellen Lage im Wirtschaftsbereich sowie der Bereitstellung von Daten für die regionale und sektorale Strukturpolitik. Sie stellen eine unentbehrliche Grundlage für zahlreiche Entscheidungen der gesetzgebenden Körperschaften, der Bundes- und Landesregierungen, der Verbände, Kammern und anderer Institutionen auf dem Gebiet der gesamten Wirtschaftspolitik dar. Die Angaben über Beschäftigte Ende September liefern unerlässliche Informationen für die jährliche Berichtskreisaktualisierung im gesamten System der Statistiken im Verarbeitenden Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden.

Zu den Hauptnutzern des Monatsberichts für Betriebe zählen die Bundesministerien, insbesondere das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, die jeweiligen Länderressorts und die Bundesbank sowie die Europäische Kommission, die Europäische Zentralbank und andere öffentliche Institutionen. Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, einzelne Unternehmen, Gewerkschaften, wissenschaftliche Institute und die allgemeine Öffentlichkeit zu den Nutzern. Die Ergebnisse sind Basis der Berechnung der Indizes des Umsatzes, der Auftragseingänge und des Auftragsbestands. Sie fließen außerdem in die Berechnungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Bundes und der Länder sowie in Input-Output-Rechnungen ein.

EVAS: 42111

Voraussetzungen

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.

Verfahrensablauf

Wenn ihr produzierender Betrieb für die Erhebung ausgewählt wurde, erhalten sie ein Schreiben mit der Aufforderung, die notwendigen Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln. Welche Angaben konkret notwendig sind, entnehmen sie dem Schreiben bzw. dem Fragebogen.

Fristen

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n

keine

Online-Verfahren

Online-Meldeverfahren IDEV

Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.

Kosten

kostenfrei

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Landesamt für Statistik (siehe BayernPortal)
Stand: 05.09.2026

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bayerisches Landesamt fÃŒr Statistik

NÃŒrnberger Str. 95
90762 FÃŒrth