Inhalt

Meister/-in der Hauswirtschaft; Beantragung der Erstattung der Kosten für den Vorbereitungslehrgang auf die Meisterprüfung

Kurzbeschreibung

Die Lehrgangskosten zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung können auf Antrag erstattet werden.

Beschreibung

Teilnehmer/innen erhalten die Lehrgangskosten zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung Teil I „Hauswirtschaftliche Versorgungs- und Betreuungsleistungen“ und Teil II „Betriebs- und Unternehmensführung“ erstattet.

Die Lehrgangskosten werden beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen in Rücksprache mit den Lehrgangsanbietern erstattet. Weitere Auskunft erteilen neben dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus die Anbieter der Fortbildungsmaßnahme.

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 09.02.2026

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bayerisches Staatsministerium fÌr ErnÀhrung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Ludwigstr. 2
80539 MÃŒnchen