Literarischer Festivals und Veranstaltungen; Beantragung einer Förderung
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern fördert die Durchführung professioneller literarischer Festivals und Veranstaltungen. Wenn Sie ein literarisches Festival oder eine Veranstaltung zur Literaturvermittlung planen, können Sie eine Förderung beantragen.
Beschreibung
Zweck
Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vergibt - nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel - finanzielle Zuwendungen für literarische Festivals und Veranstaltungen. Ziel der Vergabe staatlicher Zuwendungen ist es, das literarische Leben in den Städten und Regionen Bayerns zu stärken und damit zu einem vielfältigen literarischen Angebot in allen Landesteilen Bayerns beizutragen. Da ein weiteres kultur- und gesellschaftspolitisches Ziel die Gleichstellung von Frauen und Männern ist, wird auf ein ausgewogenes Verhältnis der im Rahmen der Veranstaltungen agierenden Frauen und Männer Wert gelegt.
Gegenstand
Gefördert wird die Durchführung professioneller literarischer Festivals und Veranstaltungen, z. B. Veranstaltungen zur Literaturvermittlung, Veranstaltungen für kreatives Schreiben (unter Anleitung von Autorinnen/Autoren) und Lesungen, an denen mehrere Autorinnen/Autoren teilnehmen.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Der Veranstaltung muss überörtliche Bedeutung zukommen. Eine Finanzierungsbeteiligung einer kommunalen Gebietskörperschaft ist grundsätzlich erforderlich. Zuwendungsfähig sind alle Kosten, die ausschließlich anlässlich der Durchführung des Projekts anfallen. Technische Reproduktionen (z. B. Druckkosten, CD) werden nicht gefördert. Die Zuwendung kann bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen.
Zuwendungsempfänger
Natürliche und juristische Personen, die Träger eines förderfähigen Projekts sind
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind alle Ausgaben, die zur Durchführung eines förderfähigen Projekts notwendig sind.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Es werden Zuwendungen im Rahmen der Festbetragsfinanzierung bewilligt. Die Zuwendungshöhe richtet sich nach der Bedeutung des Projekts, nach der Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers, nach der Zahl der vorliegenden Anträge und nach den verfügbaren Haushaltsmitteln. Veranstaltungen, deren zuwendungsfähige Kosten den Betrag von 4.000 € nicht überschreiten, werden nicht gefördert (Bagatellgrenze).
Voraussetzungen
- Der Projektträger/Zuwendungsempfänger muss seinen Sitz in Bayern haben.
- Der Veranstaltung muss überörtliche Bedeutung zukommen.
- Eine Finanzierungsbeteiligung einer kommunalen Gebietskörperschaft ist grundsätzlich erforderlich.
Ausschlusskriterien:
Einzellesungen werden grundsätzlich nicht gefördert. Überwiegend vereinsinterne Veranstaltungen, Veranstaltungen mit kommerzieller Zielsetzung, Preisverleihungen, wissenschaftliche Veranstaltungen sowie die Vergabe von Druckkostenzuschüssen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Verfahrensablauf
Erst nach Bekanntgabe des Bayerischen Staatshaushalts kann über die Verteilung der im jeweiligen Haushaltsjahr verfügbaren Mittel entschieden werden und jeweils ein Zuwendungsbescheid erstellt werden.
(Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein, d. h., dass zum Zeitpunkt der Antragstellung keine vertraglichen Verpflichtungen eingegangen sein dürfen.)
Fristen
Anträge sind bis spätestens 01.04. des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen. Die Zuwendung ist vom Träger der Veranstaltung beim Staatsministerium bis spätestens zum 01.04. des Veranstaltungsjahres zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Projektbeschreibung: detaillierte Projektbeschreibung mit Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung, konzeptioneller Absicht und künstlerischen Mitteln ihrer Umsetzung.
- Ausgaben- und Finanzierungsplan: Ausgaben- und Finanzierungsplan mit den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben einschließlich aller Zuschüsse
- Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung: soweit die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist: d. h., dass zum Zeitpunkt der Antragstellung keine vertraglichen Verpflichtungen eingegangen sein dürfen.
Formulare
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Keine Angabe möglich.
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich
Stand: 28.10.2026