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Lernmittel; Beantragung der Zulassung

Kurzbeschreibung

Sie können die Zulassung von Lernmitteln beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus beantragen.

Beschreibung

Ob digital oder gedruckt: Bayerns Schulen können aus einem breiten Angebot der Schulbuchverlage an schulaufsichtlich zugelassenen Lernmitteln auswählen. Die Zulassungspflicht gilt für Schulbücher und für Arbeitshefte.

Lernmittel, die an bayerischen Schulen eingesetzt werden, durchlaufen vorher ein staatliches Zulassungsverfahren. Dieses Verfahren garantiert die fachliche Qualität der Angebote sowie die Übereinstimmung mit den bayerischen Lehrplänen. Den rechtlichen Rahmen hierfür bilden die u. g. Rechtsgrundlagen.

Voraussetzungen

Anträge auf Zulassung können von Verlagen bzw. für das Fach Religionslehre auch von der betreffenden Religionsgemeinschaft gestellt werden.

Verfahrensablauf

Die Anträge können über das bereitgestellte Online-Verfahren übermittelt werden.

Das digitale Zulassungsverfahren können Sie für Schulbücher und Arbeitshefte (d. h. für Druckerzeugnisse und digitale Lernmittel) sowohl bei Erstanträgen als auch bei Anträgen bei Wiedervorlagen nutzen. Zusätzliche ggf. erforderliche Erklärungen (Selbstverpflichtungserklärung, Datenschutz) können ebenfalls über das Online-Verfahren eingereicht werden. Nach Abschluss der elektronischen Einreichung erhalten Sie ein entsprechendes PDF-Dokument für Ihre Unterlagen sowie die Vorgangsnummer zum Antrag.

Die Manuskripte von Printwerken reichen Sie bitte auf dem Postweg (unter formloser Angabe der Vorgangsnummer und des Datums der digitalen Antragstellung) beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus nach:

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Schulbuchzulassung
Salvatorstraße 2
80333 München

Nach Abschluss der elektronischen Einreichung und ggf. postalischen Zusendung der erforderlichen Manuskripte durchläuft das Lernmittel das vorgesehene Gutachterverfahren.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie, dass das Zulassungsverfahren eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt. Die Bearbeitungszeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Umfang und von der Qualität der Manuskripte.

Erforderliche Unterlagen

Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
  • notwendige Anzahl an Manuskripten bzw. an Nutzerschlüsseln (Anzahl ist abhängig von der Schulart)
  • ggf. Selbstverpflichtungserklärung
  • ggf. Datenschutzerklärung
  • ggf. Konzeptionsbeschreibung bzw. Exposé

Die digitale Antragstellung erfolgt über den Antragsmanager, der bereits alle erforderlichen Formulare umfasst.

Online-Verfahren

Antrag auf Zulassung von Lernmitteln zum Gebrauch an bayerischen Schulen
Die Zulassung von Lernmitteln zum Gebrauch an bayerischen Schulen kann online beantragt werden.

Kosten

  • Gebühren gemäß Tarif-Nr. 3.I.2/6 (Zulassung eines Lernmittels nach der ZLV) des Kostenverzeichnisses
  • Gutachterhonorare
  • Einschreiben-Entgelt bei Ablehnung

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München

Weiterführende Links

Webseite Kultusministerium – Lernmittelzulassung
Übersicht aktuell zugelassener Lernmittel, Informationen zu Zulassungsverfahren und Kriterien

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 07.08.2026

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bayerisches Staatsministerium fÃŒr Unterricht und Kultus

Salvatorstr. 2
80333 MÃŒnchen