Kulturförderung für Vertriebene und Flüchtlinge nach dem Zweiten Weltkrieg; Beantragung einer Förderung
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern fördert kulturelle Projekte zur Pflege, Vermittlung und Weiterentwicklung des Kulturerbes deutscher Heimatvertriebener und Spätaussiedler, die infolge des Zweiten Weltkriegs ihre Heimat verlassen mussten.
Beschreibung
Zweck
Die Zuwendung dient der Förderung von Maßnahmen zur Bewahrung, Vermittlung und Weiterentwicklung des Kulturguts der deutschen Heimatvertriebenen, Aussiedler und Spätaussiedler sowie zur Stärkung ihrer kulturellen Identität und Teilhabe. Ziel ist es, das Kulturerbe der Vertreibungsgebiete zu erhalten, in das kulturelle Leben in Bayern einzubinden und generationenübergreifend zugänglich zu machen.
Gegenstand
Gefördert werden Projekte die der Erhaltung und Weiterentwicklung der Kultur der deutschen Vertreibenen und Spätausiedler dienen. Gefördert werden insbesondere:
- kulturelle Projekte mit Bezug zur Geschichte, Sprache, Religion oder Tradition der Vertriebenen,
- Veranstaltungen und Bildungsangebote zur Erinnerungskultur,
- Maßnahmen zur kulturellen Integration und Begegnung,
- wissenschaftliche Forschungsvorhaben, Dokumentationen und Publikationen,
- die Arbeit von Institutionen mit besonderem Bezug zu § 96 BVFG.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Betreibende von Kultureinrichtungen wie Archive, Museen und Bibliotheken, wissenschaftliche Einrichtungen, künstlerische Träger sowie spezialisierte Institutionen sein, die sich mit dem Kulturgut der Vertreibungsgebiete befassen.
Zuwendungsfähige Kosten
Projekte welche sich mit der Kultur der deutschen Vetriebenen und Spätaussiedler beschäftigen.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt über einen Zeitraum zwischen 1 Monat(en) und 12 Monat(en).
Die Finanzierungsarten können Fehlbedarfsfinanzierung, Festbetragsfinanzierung oder die anteilieg Fehlbedarfsfinanzieung, jeweils bis zu einer maximalen im Bescheid vorgegebenen Höhe, sein.
Es ist ein Mindestbetrag von 10% der Gesamtkosten als Eigenmittel zu erbringen.
Voraussetzungen
- Sie müssen Ihren Wohnsitz oder Sitz in Bayern oder in den ehemaligen Siedungsgebieten in Ost- / Südosteuropa haben.http://haben.erDer Ort der Maßnahme kann im In- und Ausland liegen.
- Sie müssen 10% der Gesamtkosten des Projektes als Eigenmittel aufbringen.
- Sie müssen einen ordnungsgemäßen Ablauf des Projektes und Nachweis der Verwendung der Zuwendung leisten können
Ausschlusskriterien:
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder Sitz nicht in Bayern oder in den Siedlungsgebieten.
- Sie können keine 10% Eigenmittel erbringen.
- Sie sind nicht in der Lage einen ordnungsgemäßen Nachweis der Verwendung zu erbringen.
- Zuwendungen dürfen nur für solche Projekte bewilligt werden, die noch nicht begonnen wurden.
Verfahrensablauf
Nach einer Prüfung des Antrages Ende Januar/ Anfang Februar des Durchführungsjahres des Projektes erhalten Sie dann vom Haus des Deutschen Osten einen Bescheid oder es erfolgen Nachfragen
(Für den vorzeitigen Maßnahmebeginn muss ein schriftlicher formloser Antrag mit einer Begründung gestellt werden, der entweder genehmigt oder abgelehnt wird. )
Hinweise
Bitte reichen Sie zuerst einen formlosen Vorantrag bis zum 30.11. des Vorjahres in dem das Projekt stattfinden soll ein. Dieser sollte:
- eine kurze Beschreibung des Projektes
- Ort und Zeitpunkt der Maßnahme
- ungefähre Kosten
- ungefähr benötigte Zuwendung
enthalten.
Fristen
Anträge sind bis spätestens 30.11. des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen. Die Anträge sind immer bis zum 30. November des Vorjahres zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 3 Monat(en) bis zu 9 Monat(en) zu rechnen.
Erforderliche Unterlagen
- Verwendungsbestätigung: Mit diesem Formular bestätigen Sie die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel gemäß Zuwendungsbescheid. Geben Sie die tatsächlichen Ausgaben an und fügen Sie alle erforderlichen Nachweise bei.
- Belegliste: In der Belegliste dokumentieren Sie alle einzelnen Ausgaben Ihrer Maßnahme. Die Angaben müssen prüffähig sein und mit den eingereichten Belegen übereinstimmen.
Formulare
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München erhoben werden.
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich
Stand: 02.09.2026