Krankenhausstatistik; Übermittlung von Grunddaten über Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Kurzbeschreibung
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen müssen jährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Beschreibung
Grundgesamtheit
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 KHStatV
Maßgeblich für die statistische Erfassung einer Einrichtung ist die Wirtschaftseinheit. Darunter wird jede organisatorische Einheit verstanden, die unter einheitlicher Verwaltung steht und für die auf Grundlage der kaufmännischen Buchführung ein Jahresabschluss erstellt wird. Eine Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung als Wirtschaftseinheit kann zudem mehrere selbstständig geleitete Fachabteilungen oder Fachkliniken umfassen.
Berichtszeitraum
Es werden sowohl Angaben für das abgelaufene Kalenderjahr erhoben (z. B. Betten, ärztliches und nichtärztliches Personal umgerechnet in Vollkräfte) als auch nach dem Stand vom 31. Dezember des Kalenderjahres (z. B. Einrichtungen, Großgeräte, ärztliches und nichtärztliches Personal).
Inhaltlicher Schwerpunkt
Erhoben werden die sachliche und personelle Ausstattung sowie Patientenbewegung in den Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen und ihren organisatorischen Einheiten.
Nutzerbedarf:
Die Ergebnisse bilden die statistische Basis für viele gesundheitspolitische Entscheidungen des Bundes und der Länder und dienen den an der Krankenhausfinanzierung beteiligten Institutionen als Planungsgrundlage. Die Erhebung liefert wichtige Informationen über das Volumen und die Struktur des Leistungsangebots in der stationären Versorgung. Sie dient damit auch der Wissenschaft und Forschung und trägt zur Information der Bevölkerung bei. Neben verschiedenen internationalen Institutionen (Europäische Kommission, Eurostat, OECD, WHO) nutzen vor allem die Gesundheits- und Sozialministerien des Bundes und der Länder, Spitzen- und Landesverbände der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, wissenschaftliche Einrichtungen und Institute, Unternehmensberatungsgesellschaften, Medien und die interessierte Öffentlichkeit die Daten.
EVAS: 23112
Voraussetzungen
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.
Verfahrensablauf
Wenn Ihre stationäre Gesundheitseinrichtung für die Erhebung ausgewählt wurde, erhalten sie ein Schreiben mit der Aufforderung die notwendigen Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.
Bayernweite Ergänzung
Welche Angaben konkret notwendig sind, entnehmen sie dem Schreiben bzw. dem Fragebogen. Die Befragung erfolgt grundsätzlich elektronisch per IDEV oder eSTATISTIK.core. Die Zugangsdaten für IDEV und eSTATISTIK.core erhalten sie mit dem Schreiben
Fristen
Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Online-Verfahren
- Online-Meldeverfahren IDEV
Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.
- Online-Meldeverfahren eSTATISTIK.core
Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren die Daten automatisiert aus dem jeweiligen Softwaresystem an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln. Damit sind keine manuellen Eingaben mehr erforderlich.
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich
Stand: 05.08.2026