Kommunale berufliche Schule; Beantragung eines Zuschusses für Lehrpersonal
Kurzbeschreibung
Für kommunale berufliche Schulen gewährt der Staat einen Zuschuss zum Lehrpersonal (Lehrpersonalzuschuss).
Beschreibung
Der Zuschuss ist pauschalisiert und wird auf der Grundlage der Summe der gehaltenen Unterrichtswochenstunden berechnet. Die Förderhöhe liegt für kommunale berufliche Schulen, abhängig von der Schulart bei 50 bis 70%.
Voraussetzungen
Den Lehrpersonalzuschuss erhalten kommunale berufliche Schulen.
Fristen
Anträge auf Gewährung eines Lehrpersonalzuschusses sind bis spätestens 1. April eines Jahres bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Formulare
Rechtsgrundlagen
Art. 18 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
Lehrpersonalzuschüsse für berufliche Schulen
Lehrpersonalzuschüsse für berufliche Schulen
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Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 24.11.2025
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