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Katastrophenschutzausrüstung; Beantragung einer staatlichen Förderung

Kurzbeschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt die bayerischen Kommunen und freiwilligen Hilfsorganisationen bei der Beschaffung von Katastrophenschutzausrüstung mit staatlichen Zuwendungen.

Beschreibung

Zweck

Die Förderungen haben das Ziel, die Ausstattung der Zuwendungsempfänger zur Abwehr von Katastrophen zu verbessern.

Gegenstand

Gefördert werden Katastrophenschutzausrüstungen (Einsatzleitwagen, Abrollbehälter, Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelte, Mehrzweckboote, stationäre Sirenen, mobile Lautsprecher- und Sirenenanlagen, Sackabfüllanlagen und Ölwehrausstattung) für besondere Gefahrenlagen mit überregionaler Bedeutung wie Terrorabwehr, ABC-Schutz, Hochwasserschutz und Massenanfall von Verletzten.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Kommunen und freiwillige Hilfsorganisationen (ASB, BRK, DLRG, JUH und MHD).

Art und Höhe

Es handelt sich um Investitionsförderungen auf der Grundlage von Förderfestbeträgen. Die Ölwehrausstattung und die Schnelleinsatz-/Mehrzweckzelte werden per Anteilsfinanzierung gefördert. Der Fördersatz bei der Ölwehrausstattung beträgt 50%, bei den Zelten beträgt der Fördersatz 70%.

Voraussetzungen

Die Zuwendungen werden grundsätzlich nur Gemeinden und Landkreisen sowie den freiwilligen Hilfsorganisationen (ASB, BRK, DLRG, JUH und MHD) gewährt. Die sonstigen fachlichen Voraussetzungen finden Sie im Abschnitt 4 der Katastrophenschutz-Zuwendungsrichtlinien. Diese finden Sie in dem Bereich "Rechtsgrundlagen".

Verfahrensablauf

Grundsätzlich sind die Anträge bei den Regierungen einzureichen, die auch hierüber entscheiden.

Fristen

Zur Berücksichtigung im laufenden Jahr sollten die Förderanträge möglichst bis zum 15.03. der zuständigen Regierung vorliegen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwei bis drei Monate.

Online-Verfahren

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 27.02.2026

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Regierung von Oberbayern

Maximilianstraße 39
80538 MÃŒnchen