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Jahresbericht für Unternehmen im Bereich Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau; Übermittlung von Daten

Kurzbeschreibung

Mehrbetriebsunternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden müssen jährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

Beschreibung

Der Jahresbericht für Mehrbetriebsunternehmen des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden ist eine Primärerhebung bei allen Unternehmen (Rechtliche Einheiten) mit zwei oder mehr Betrieben der genannten Bereiche mit im Allgemeinen 20 und mehr tätigen Personen.

Für die Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig ist die Inhaberin, der Inhaber, die Leiterin oder der Leiter des Betriebes oder Unternehmens.

Grundgesamtheit

Der Jahresbericht für Mehrbetriebsunternehmen stellt eine Ergänzung zum Monats- und Jahresbericht für Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und in der Gewinnung von Steinen und Erden dar. Die Ergebnisse der Erhebung dienen der mittel- und langfristigen Beobachtung von Wachstumsprozessen und Strukturveränderungen.

Der Erhebungsbereich des Jahresberichts für Mehrbetriebsunternehmen wird auf Grundlage der EU-einheitlichen Wirtschaftszweiggliederung NACE (NACE ist die Abkürzung von „Nomenclature générale des activités économiques dans les Communautés Européennes“, der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft), – in Deutschland: Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) – abgegrenzt und umfasst die Abschnitte B „Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden“ sowie C „Verarbeitendes Gewerbe“.

Berichtszeitraum/-zeitpunkt

Im Jahresbericht für Mehrbetriebsunternehmen beziehen sich die Angaben zu Umsatz und Entgelte (Lohn- und Gehaltsummen) sich auf das Berichtsjahr, die Zahl der tätigen Personen (Beschäftigten) auf das Monatsende des Septembers (Stichtag 30.09.).

Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik

Im Jahresbericht für Mehrbetriebsunternehmen werden die Gesamtzahl der tätigen Personen (Beschäftigten) zum Stand Ende September des Berichtsjahres sowie der Umsatz und die gezahlten Entgelte im Berichtsjahr, erhoben. Beim Gesamtumsatz des Unternehmens erfolgt eine Untergliederung nach Umsatz aus eigenen Erzeugnissen und Leistungen sowie Umsatz aus Handelsware und sonstigen nichtindustriellen/nichthandwerklichen Tätigkeiten, die jeweils im Berichtsjahr erhoben wird.

Nutzerbedarf

Die Ergebnisse des Jahresberichts für Mehrbetriebsunternehmen werden durch die Jahresergebnisse für Einbetriebsunternehmen aus dem Monatsbericht für Betriebe und aus dem Jahresbericht für Betriebe ergänzt und zu einem Gesamtergebnis für alle Unternehmen (Rechtliche Einheiten) des Erhebungsbereichs aufgearbeitet. Sie dienen vor allem der Bereitstellung von Daten für die regionale und sektorale Strukturpolitik. Sie stellen eine unentbehrliche Grundlage für zahlreiche Entscheidungen der gesetzgebenden Körperschaften, der Bundes- und Landesregierungen, der Verbände,

Kammern und anderer Institutionen auf dem Gebiet der gesamten Wirtschaftspolitik dar.

Darüber hinaus können für Sie diese Ergebnisse auch unmittelbar, z. B. als Indikator für die Entwicklungen in der Sie betreffenden Branche oder Region, von Nutzen sein. Den Verbänden, der Wissenschaft und Forschung stehen diese Daten ebenso zur Verfügung, wie den Gewerkschaften, Parteien und jeder/jedem interessierten Bürgerin/Bürger.

In Verbindung mit den Ergebnissen des Jahresberichts für Betriebe dienen die jährlichen Ergebnisse der Mehrbetriebsunternehmen auch als Hochrechnungsrahmen für die Stichprobenergebnisse der Kostenstrukturerhebung im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und in der Gewinnung von Steinen und Erden.

Die Interessen der Hauptnutzer werden im Statistischen Beirat, der nach § 4 Bundesstatistikgesetz das Statistische Bundesamt in Grundsatzfragen berät, und den von ihm eingesetzten Gremien, insbesondere im Fachausschuss „Statistik im Produzierenden Gewerbe“, vertreten. Er setzt sich zusammen aus Vertreterinnen/Vertretern der Bundesministerien, des Bundesrechnungshofes und der Deutschen Bundesbank sowie den Leiterinnen/Leitern der Statistischen Ämter der Länder, der/dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Vertreterinnen/Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der gewerblichen Wirtschaft, der freien Berufe und der Arbeitgeberverbände, der Gewerkschaften, der Landwirtschaft sowie der wirtschaftswissenschaftlichen Institute und der Hochschulen. Zusätzlich wird ein ständiger direkter Kontakt mit den Wirtschaftsverbänden gepflegt.

EVAS: 42221

Voraussetzungen

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.

Verfahrensablauf

Wenn ihr produzierendes Unternehmen für die Erhebung ausgewählt wurde, erhalten sie ein Schreiben mit der Aufforderung die notwendigen Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln. Welche Angaben konkret notwendig sind, entnehmen sie dem Schreiben bzw. dem Fragebogen.

Fristen

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n

keine

Online-Verfahren

Online-Meldeverfahren IDEV

Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.

Kosten

kostenfrei

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Landesamt für Statistik (siehe BayernPortal)
Stand: 05.09.2026

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bayerisches Landesamt fÃŒr Statistik

NÃŒrnberger Str. 95
90762 FÃŒrth