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Jahresbericht für Betriebe im Bereich Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden; Übermittlung von Daten

Kurzbeschreibung

Produzierende Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes einschließlich des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden müssen jährlich  Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

Beschreibung

Der Jahresbericht im Bereich Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden ist eine Primärerhebung bei allen Betrieben der genannten Bereiche mit im Allgemeinen 20 und mehr tätigen Personen, in denen Ende September des Vorjahres weniger als 50 Personen tätig waren, sowie produzierende Betriebe von Unternehmen mit wirtschaftlichem Schwerpunkt außerhalb des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden sowie des Verarbeitenden Gewerbes - jeweils ohne Baubetriebe und Betriebe der Energie- und Wasserversorgung -, wenn diese Betriebe Ende September des Vorjahres 20 bis 49 tätige Personen hatten. Für 7 besonders klein strukturierte Wirtschaftszweige gilt eine abweichende Abschneidegrenze von 10 und mehr tätigen Personen.

Für die Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig ist die Inhaberin, der Inhaber, die Leiterin oder der Leiter des Betriebes oder Unternehmens.

Grundgesamtheit

Der Jahresbericht für Betriebe ergänzt den Monatsbericht für Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe sowie im Bergbau und in der Gewinnung von Steinen und Erden um Ergebnisse für kleinere Betriebe und ermöglicht so die Ermittlung jährlicher Ergebnisse für Betriebe von Unternehmen mit im Allgemeinen 20 und mehr tätigen Personen. Die Ergebnisse der Erhebung dienen der mittel- und langfristigen Beobachtung von Wachstumsprozessen und Strukturveränderungen.

Der Erhebungsbereich des Jahresberichts für Betriebe wird auf Grundlage der EU-einheitlichen Wirtschaftszweiggliederung NACE (NACE ist die Abkürzung von „Nomenclature générale des activités économiques dans les Communautés Européennes“, der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft), – in Deutschland: Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) – abgegrenzt und umfasst die Abschnitte B „Bergbau und

Gewinnung von Steinen und Erden“ sowie C „Verarbeitendes Gewerbe“.

Berichtszeitraum/-zeitpunkt

Im Jahresbericht für Betriebe beziehen sich die Angaben der tätigen Personen (Beschäftigte) auf das Monatsende des Septembers (Stichtag 30.09.), der Umsatz und die Entgelte (Lohn- und Gehaltsummen), jeweils auf das Berichtsjahr.

Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik

Im Jahresbericht für Betriebe werden die Gesamtzahl der tätigen Personen, Umsatz und Entgelte für den Betrieb erfragt. Die Angaben werden nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) gegliedert.

Nutzerbedarf

Die Ergebnisse des Jahresberichts für Betriebe werden mit den Jahresergebnissen des Monatsberichtes für Betriebe zusammengeführt und zu einem Gesamtergebnis für alle Betriebe des Bergbaus und Verarbeitenden Gewerbes ab 20 tätigen Personen aufgearbeitet. Es erfolgt keine separate Veröffentlichung des Jahresberichtes. Die Daten stellen eine unentbehrliche Grundlage für zahlreiche Entscheidungen der gesetzgebenden Körperschaften, der Bundes- und Landesregierungen, der Verbände, Kammern und anderer Institutionen auf dem Gebiet der gesamten Wirtschaftspolitik dar. Die Angaben über Beschäftigte zum Jahresbericht für Betriebe liefern unerlässliche Informationen für die jährliche Berichtskreisaktualisierung im gesamten System der Statistiken im Bergbau und Verarbeitenden Gewerbe.

Zu den Hauptnutzern des Jahresberichts für Betriebe zählen die Bundesministerien, insbesondere das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, die jeweiligen Länderressorts und die Bundesbank sowie die Europäische Zentralbank und andere öffentliche Institutionen. Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, einzelne Unternehmen, Gewerkschaften, wissenschaftliche Institute und die allgemeine Öffentlichkeit zu den Nutzern. Die Ergebnisse fließen in die Berechnungen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Bundes und der Länder sowie in Input-Output-Rechnungen ein.

EVAS: 42271

Voraussetzungen

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.

Verfahrensablauf

Wenn ihr produzierender Betrieb für die Erhebung ausgewählt wurde, erhalten sie ein Schreiben mit der Aufforderung die notwendigen Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln. Welche Angaben konkret notwendig sind, entnehmen sie dem Schreiben bzw. dem Fragebogen.

Fristen

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n

keine

Online-Verfahren

Online-Meldeverfahren IDEV

Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.

Kosten

kostenfrei

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Landesamt für Statistik (siehe BayernPortal)
Stand: 05.09.2026

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bayerisches Landesamt fÃŒr Statistik

NÃŒrnberger Str. 95
90762 FÃŒrth