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Investitionserhebung im Bereich Verarbeitendes Gewerbe, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden; Übermittlung von Daten

Kurzbeschreibung

Rechtliche Einheiten und Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes des Verarbeitenden Gewerbes einschließlich des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden müssen jährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

Beschreibung

Die Investitionserhebung für Rechtliche Einheiten und Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden ist eine Primärerhebung bei allen Rechtlichen Einheiten mit 20 und mehr tätigen Personen und deren Betriebe der genannten Bereiche sowie bei Betrieben mit 20 und mehr tätigen Personen des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden von Rechtlichen Einheiten anderer Wirtschaftszweige.

Für die Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Auskunftspflichtig ist die Inhaberin, der Inhaber, die Leiterin oder der Leiter des Betriebes oder Unternehmens.

Grundgesamtheit

Die jährliche Investitionserhebung liefert Ergebnisse und Informationen über die Struktur, den Umfang und die Entwicklung der Investitionstätigkeit. Für die gesetzgebenden Körperschaften und Regierungen des Bundes und der Länder sowie für die Behörden der EU sind die Ergebnisse eine unentbehrliche Entscheidungshilfe, z. B. auf den Gebieten der Wirtschafts-, Umwelt- und Regionalpolitik.

Der Erhebungsbereich der Investitionserhebung wird auf Grundlage der EU-einheitlichen Wirtschaftszweiggliederung NACE (NACE ist die Abkürzung von "Nomenclature générale des activités économiques dans les Communautés Européennes"; Statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft). - In Deutschland: Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008)- abgegrenzt und umfasst die Abschnitte B "Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden" sowie C "Verarbeitendes Gewerbe".

Berichtszeitraum/-zeitpunkt

Bei der jährlichen Investitionserhebung beziehen sich die Angaben über die tätigen Personen (Beschäftigte) auf das Monatsende des Septembers (Stichtag 30.09.), die Umsätze (Jahressumme) der Rechtlichen Einheiten und Betriebe stammen aus dem Monatsbericht für Betriebe, dem Jahresbericht für Mehrbetriebsunternehmen und dem Jahresbericht für Betriebe beziehen sich im Allgemeinen auf das Kalenderjahr. Sie werden im Rahmen der Investitionserhebung nicht neu erhoben, sondern aus den genannten Erhebungen übernommen.

Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik

In der Investitionserhebung werden die Investitionen nach Arten, gemietete und gepachtete Sachanlagen (einschließlich Umweltschutzinvestitionen), die Verkaufserlöse aus dem Abgang von Sachanlagen und die immateriellen Vermögensgegenstände (Konzessionen, Patente und Lizenzen, Warenzeichen u. Ä. und erworbene Software) der Rechtlichen Einheiten im Verarbeitenden Gewerbe und Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden erhoben. Bei den Betrieben werden die Investitionen nach Arten sowie gemietete und gepachtete Sachanlagen (einschließlich Umweltschutzinvestitionen) erhoben.

Die Auswertung erfolgt nach einzelnen Branchen und Größenklassen. Die Investitionsergebnisse werden im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zur Bestimmung der Bruttoanlageinvestitionen benötigt. Sie dienen auch dazu, Datenanforderungen der EU zu erfüllen.

Nutzerbedarf

Die Daten der Investitionserhebung zeigen das Investitionsverhalten der Rechtlichen Einheiten und Betriebe im Verarbeitenden Gewerbe nach einzelnen Branchen und Größenklassen auf. Die Ergebnisse der Investitionserhebung werden im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zur Bestimmung der Bruttoanlageinvestitionen benötigt. Sie dienen auch dazu, die Datenanforderungen der EU zu erfüllen.

Zu den Hauptnutzern der Investitionserhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit, die jeweiligen Länderressorts, die Bundesbank sowie die Europäische Kommission, die Europäische Zentralbank und andere öffentliche Institutionen und die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Bundes und der Länder. Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, einzelne Unternehmen, Gewerkschaften, wissenschaftliche Institute und die allgemeine Öffentlichkeit zu den Nutzern.

EVAS: 42231

Voraussetzungen

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.

Verfahrensablauf

Wenn ihr produzierendes Unternehmen oder ihr produzierender Betrieb für die Erhebung ausgewählt wurde, erhalten sie ein Schreiben mit der Aufforderung die notwendigen Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln. Welche Angaben konkret notwendig sind, entnehmen sie dem Schreiben bzw. dem Fragebogen.

Fristen

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n

keine

Online-Verfahren

Online-Meldeverfahren IDEV

Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.

Kosten

kostenfrei

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Landesamt für Statistik (siehe BayernPortal)
Stand: 05.09.2026

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bayerisches Landesamt fÃŒr Statistik

NÃŒrnberger Str. 95
90762 FÃŒrth