Integrierte Leitstellen; Beantragung einer Kostenerstattung für Folgeinvestitionen
Kurzbeschreibung
Der Freistaat gewährt nach der Ersterrichtung Leistungen für notwendige Folgeanschaffungen.
Beschreibung
Der Freistaat erstattet dem Betreiber der Integrierten Leitstelle den auf den Rettungsdienst entfallenden Anteil der notwendigen Folgeanschaffungskosten für die kommunikations- und informationstechnische Ausstattung und die Datenverarbeitungsprogramme der Integrierten Leitstelle sowie für die zur Alarmierung und Kommunikation notwendige fernmeldetechnische Infrastruktur in der Fläche (Art. 7 Abs. 1 ILSG).
Den Umfang der nach der Ersterrichtung notwendigen Folgeanschaffungen stellt das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration nach Anhörung der Betreiber der Integrierten Leitstellen im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat in jährlichen Beschaffungsplänen fest.
Verfahrensablauf
Die Abwicklung des Erstattungsverfahrens obliegt bayernweit zentral der Regierung von Schwaben. Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration wird beteiligt.
Erforderliche Unterlagen
Formulare
- Antrag auf Zusicherung von Kostenerstattungen des Freistaates Bayern für Folgeinvestitionen der Integrierten Leitstellen nach Art. 7 Abs. 1 ILSG
Dieses Formular steht nur im Bayerischen Behördennetz zur Verfügung. - Kosten- und Leistungsnachweis für die Kostenerstattung von Folgeinvestitionen der Integrierten Leitstellen nach Art. 7 Abs. 1 ILSG
Dieses Formular steht nur im Bayerischen Behördennetz zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen
BayRS 215-6-1-I; GVBl. S. 318
Rechtsbehelf
Redaktionell verantwortlich
Stand: 07.11.2025