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Hubschrauber-Simulationszentrum; Beantragung einer Zuwendung zum laufenden Betrieb

Kurzbeschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt den laufenden Betrieb des Hubschraubersimulationszentrums im Bergwacht-Zentrum für Sicherheit und Ausbildung.

Beschreibung

Zweck und Gegenstand

Der Freistaat Bayern unterstützt den laufenden Betrieb des Hubschraubersimulationszentrums im Bergwacht-Zentrum für Sicherheit und Ausbildung in Bad Tölz. Die laufenden Sach- und Personalausgaben sollen teilweise gedeckt werden.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind die Stiftung Bergwacht und die Bergwacht Bayern.

Zuwendungsfähige Ausgaben

Gefördert werden die erforderlichen Personalausgaben und die laufenden Betriebsausgaben des Hubschraubersimulationszentrums.

Art und Höhe

Nicht rückzahlbare Zuwendung als Projektförderung im Wege einer jährlichen Festbetragsfinanzierung.

Voraussetzungen

Zum förderfähigen Nutzerkreis des BayHsZ zählen die Hubschrauberbetreiber der polizeilichen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in Bayern mit deren Hubschrauberbesatzung sowie die Einsatzorganisationen und deren Einsatzkräfte um die Zusammenarbeit im Rahmen eines Einsatzgeschehens zu trainieren.

Die Verteilung der Trainingszeiten auf die Angehörigen dieser Organisationen soll die unterschiedlichen Bedürfnisse von haupt- und ehrenamtlichem Personal berücksichtigen.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss bei der Regierung von Oberbayern eingereicht werden.

Der Vollzug (Auszahlungen, Verwendungsnachweisprüfungen etc.) des Zuwendungsverfahrens obliegt ebenfalls der Regierung von Oberbayern.

Fristen

Der Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung ist schriftlich bis spätestens 31.12. des dem Antragsjahr vorausgehenden Jahres der Regierung von Oberbayern vorzulegen.

Bearbeitungsdauer

vier Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Planung und Erläuterung des Gesamtaufwands
  • Einschätzung zum Fremdnutzungsanteil
    Einschätzung, ob sich der Fremdnutzungsanteil im gewöhnlichen Umfang bewegen wird.
  • Finanzierungsplan mit Erläuterungen
  • Personalplanung mit Ausgabenaufstellung und Erläuterungen

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 16.04.2026

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Regierung von Oberbayern

Maximilianstraße 39
80538 MÃŒnchen