Inhalt

Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Gemeinden und Zuweisungen; Erstellung von Stellungnahmen

Kurzbeschreibung

Die Landratsämter können Stellungnahmen zu Hoch- und Tiefbaumaßnahmen der Gemeinden und Zuweisungen abgeben.

Beschreibung

Auf Anfrage werden z. B. Stellungnahmen zu Zuschussanträgen

  • nach Art. 10 FAG zum Bau von Schulen, Kindergärten u.a. lebenswichtigen öffentlichen Einrichtungen,
  • für Straßenbaumaßnahmen und Ausbauten von Ortsdurchfahrten sowie
  • zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben

erstellt.

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Stand: 30.01.2026

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Zuständige Stelle

Landratsamt Miesbach

Rosenheimer Str. 1 - 3
83714 Miesbach