Inhalt

Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Klinikschulen und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS); Anzeige des Dienstantritts und der Dienstbeendigung

Kurzbeschreibung

Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und Klinikschulen und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS) müssen den Dienstantritt und die Dienstbeendigung bei der zuständigen Regierung anzeigen.

Beschreibung

Der Dienstantritt und die Dienstbeendigung von Lehrkräften an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Klinikschulen und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) muss der zuständigen Regierung schriftlich angezeigt werden (bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt).

Fristen

baldmöglichst

Formulare

Kosten

keine

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 24.09.2026

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

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