Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Klinikschulen und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS); Anzeige des Dienstantritts und der Dienstbeendigung
Kurzbeschreibung
Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und Klinikschulen und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS) müssen den Dienstantritt und die Dienstbeendigung bei der zuständigen Regierung anzeigen.
Beschreibung
Der Dienstantritt und die Dienstbeendigung von Lehrkräften an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Klinikschulen und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) muss der zuständigen Regierung schriftlich angezeigt werden (bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt).
Fristen
Formulare
- Dienstbeginn Dienstbeendigung - Anzeige Beamte (Empfänger: Staatliches Schulamt im Landkreis Miesbach)
- Dienstbeginn Dienstbeendigung - Anzeige Beamte (Empfänger: Sachgebiet 43 - Schulpersonal)
- Dienstbeginn Dienstbeendigung - Anzeige Arbeitnehmer (Empfänger: Staatliches Schulamt im Landkreis Miesbach)
- Dienstbeginn Dienstbeendigung - Anzeige Arbeitnehmer (Empfänger: Sachgebiet 43 - Schulpersonal)
Kosten
Redaktionell verantwortlich
Stand: 24.09.2026