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Gefahrguttransport; Beantragung der Anerkennung eines Lehrgangs zur Schulung von Gefahrgutbeauftragten

Kurzbeschreibung

Möchten Sie Schulungen für Gefahrgutbeauftragte durchführen? Dann müssen Sie sich als Schulungsveranstalter durch die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) anerkennen lassen.

Beschreibung

Gefahrgutbeauftragte beraten und überwachen Betriebe zum sicheren Umgang mit Gefahrguttransporten. Dafür müssen sie an Schulungen teilnehmen und Prüfungen ablegen, die auf die genutzten Verkehrsträger zugeschnitten sind:

  • Straßenverkehr
  • Eisenbahnverkehr
  • Binnenschiffverkehr
  • Seeverkehr

Um die Schulungen für Gefahrgutbeauftragte durchführen zu können, stellen Sie bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK) einen Antrag auf Anerkennung.

Sie können als Schulungsveranstalter die Schulungen vor Ort oder ganz beziehungsweise teilweise online anbieten.

Voraussetzungen

  • Sie verfügen über:
    • geeignete Räumlichkeiten und Einrichtungen für
      • die theoretischen Unterrichtseinheiten
      • die praktischen Lehrgangsteile
    • geeignetes Unterrichtsmaterial
    • geeignete Lehrpläne
    • qualifiziertes Lehrpersonal

Verfahrensablauf

  • Sie stellen den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).
  • Die IHK prüft die eingereichten Unterlagen wie Lehrpläne und Unterrichtsmaterial.
  • Gegebenenfalls besuchen Vertreterinnen oder Vertreter der IHK die Unterrichtsstätte und prüfen deren Eignung vor Ort.
  • Gegebenenfalls finden Beurteilungsgespräche mit dem Lehrpersonal statt.
  • Nach Prüfung von Unterlagen und Unterrichtstätte erhalten Sie einen Bescheid der IHK über die Anerkennung. Aus diesem geht hervor, für welche Verkehrsträger Sie Schulungen anbieten dürfen.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n
  • Antrag mit Angaben, für welche Verkehrsträger Sie Schulungen anbieten
  • für jeden Lehrgangsteil einen Lehr- oder Musterunterrichtsplan (Stundenplan) für die beantragten Schulungen mit folgenden Angaben:
    • Stundeneinteilung mit Pausen
    • zu behandelndes Thema mit dem geplanten zeitlichen Umfang
    • Art des Unterrichts, zum Beispiel:
      • Vortrag
      • Lehrgespräch
      • technische Medien
      • Filmvortrag
      • Übungen
  • Unterlagen über die fachliche und methodisch-didaktische Eignung der eingesetzten Lehrkräfte
    • Nachweise über beruflichen Werdegang
    • Nachweise über allgemeine Kenntnisse des Gefahrguttransportrechts
    • Nachweise der besonderen Kenntnisse für die jeweiligen Schulungsteile
    • Nachweis der Befähigung der erwachsenengerechten Vermittlung der Kenntnisse
    • Vorlage eines gültigen Schulungsnachweises für die zu schulenden Verkehrsträger
    • Bereitschaftserklärung zur Ausübung der Referententätigkeit
  • gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anfrage

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 12.08.2026

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Industrie- und Handelskammer fÃŒr MÃŒnchen und Oberbayern

Max-Joseph-Straße 2
80333 MÃŒnchen