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Gärtnermeisterprüfung; Anmeldung

Kurzbeschreibung

Durch die Meisterprüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer die notwendigen Fähigkeiten und Erfahrungen besitzt, die Aufgaben eines Gärtnermeisters/einer Gärtnermeisterin als Fach- und Führungskraft wahrzunehmen.

Beschreibung

Es ist ein Antrag auf Zulassung zur Gärtnermeisterprüfung erforderlich. Die Prüfung erfolgt getrennt nach Fachrichtungen.

Zuständig sind:

a) in den Fachrichtungen Zierpflanzenbau, Staudengärtnerei und Friedhofsgärtnerei

  • die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gartenbau, Landshut-Schönbrunn, für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben
  • die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gartenbau, Veitshöchheim, für die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken

b) in der Fachrichtung Gemüsebau die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gemüsebau, Fürth

c) in den Fachrichtungen Baumschule und Obstbau die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Gartenbau, Veitshöchheim

d) in der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau

  • die die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Landshut-Schönbrunn, für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben
  • die Fachschule für Agrarwirtschaft, Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, Veitshöchheim, für die Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken und Unterfranken

Voraussetzungen

  • Zeugnis einer bestandenen Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf der Landwirtschaft
  • Nachweise über eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit im Gartenbau

Fristen

Anträge auf Zulassung zur Gärtnermeisterprüfung sind jährlich bei der für die jeweilige Meisterprüfung zuständigen Stelle einzureichen. Je nach Fachrichtung sind unterschiedliche Fristen zu beachten. Diese können bei den jeweils zuständigen Stellen erfragt werden.

Formulare

Kosten

Die Anmeldegebühr zur Prüfung beträgt 350 €.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (siehe BayernPortal)
Stand: 30.09.2025

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle

  • Staatliche Fachschule fÃŒr Agrarwirtschaft Landshut-Schönbrunn I (Fachrichtung Gartenbau, Garten- und Landschaftsbau)

    Am Lurzenhof 3l
    84036 Landshut

Zuständige Stelle

  • Staatliche Fachschule fÃŒr Agrarwirtschaft Veitshöchheim (Fachrichtungen Garten- und Landschaftsbau)

    An der Steige 15
    97209 Veitshöchheim