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Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Zertifizierung eines Betriebs

Kurzbeschreibung

Unternehmen, die Tätigkeiten nach Artikel 10 Absatz 2 VO (EU) 2024/573 durchführen, benötigen eine Zertifizierung nach § 10 Chem-KlimaschutzV. Diese kann online beantragt werden.

Beschreibung

Betriebe

Betriebe (juristische Personen und Personenvereinigungen) bedürfen für die Durchführung der Installation, der Instandhaltung oder Wartung, der Reparatur oder Außerbetriebnahme von ortsfesten Einrichtungen (Kälteanlagen; Klimaanlagen; Wärmepumpen; Brandschutzeinrichtungen; Organic-Rankine-Kreisläufe) sowie von mobilen Einrichtungen (Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern; Kälteanlagen von leichten Kühlfahrzeugen, intermodalen Containern, einschließlich Kühlcontainern, und Eisenbahnkühlwaggons), die fluorierte Treibhausgase oder relevante Alternativen zu fluorierten Treibhausgasen einschließlich gegebenenfalls natürlicher Kältemittel enthalten, eines Unternehmenszertifikats.

Einzelunternehmen, die natürliche Personen zur Durchführung von Tätigkeiten nach § 5 Absatz 1 Satz 1 ChemKlimaschutzV beschäftigen, können ein Unternehmenszertifikat beantragen.

In einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellte Unternehmenszertifikate nach Artikel 10 Absatz 2 Verordnung (EU) 2024/573 stehen dem hier beschriebenen Unternehmenszertifikat gleich.

Betriebe, die

  • Installation,
  • Instandhaltung oder Wartung,
  • Reparatur oder
  • Außerbetriebnahme

an ortsfesten Einrichtungen wie Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, Brandschutzeinrichtungen und Organic-Rankine-Kreisläufen und an mobilen Einrichtungen wie Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen und Kühlanhängern sowie Kälteanlagen von leichten Kühlfahrzeugen, intermodalen Containern, einschließlich Kühlcontainern, und Eisenbahnkühlwaggons durchführen, benötigen eine Zertifizierung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 ChemKlimaschutzV i.V.m. Artikel 2 Abs. 2 DVO (EU) 2024/2215 bzw. Artikel 1 Abs. 2 DVO (EU) 2025/625.

Der Antrag wird online beim Bayerischen Landesamt für Umwelt gestellt; in Ausnahmefällen kann er dort auch mittels eines Antragsformulars gestellt werden.

Voraussetzungen

Ein Unternehmenszertifikat erhält, wer nachweislich zertifiziertes Personal und die für die Tätigkeiten erforderliche technische Ausstattung zur Verfügung hat.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

  • Name und Sitz des Betriebes
  • Beschreibung der Tätigkeiten des Betriebes
  • Sachkundebescheinigungen des Personals gemäß § 5 Abs. 2 ChemKlimaschutzV
  • Technische Ausstattung
  • Erklärung
    über ausreichend zertifiziertes Personal in Bezug zum Auftragsvolumen

Online-Verfahren

Fluorierte Treibhausgase; Beantragung der Zertifizierung eines Unternehmens

Unternehmen, die Tätigkeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und Brandschutzsystemen durchführen, benötigen eine Zertifizierung nach § 6 Abs. 1 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV) i.V.m. Art. 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2067. Diese kann online beantragt werden.

Formulare

Kosten

Nach Bayerischem Kostengesetz liegen die Kosten zwischen 125 und 1.500 EUR je nach Größe des Betriebes, Anzahl der Personalzertifikate und Aufwand zur Prüfung der Unterlagen und Erstellung der Bescheinigung.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Weiterführende Links

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 22.05.2026

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bayerisches Landesamt fÃŒr Umwelt

BÃŒrgermeister-Ulrich-Str. 160
86179 Augsburg