Führerschein; Beantragung einer Neuerteilung nach Entzug
Kurzbeschreibung
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis und zu deren Nachweis einen neuen Führerschein bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde, können Sie die Neuerteilung der Fahrerlaubnis bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Landratsamt bzw. kreisfreie Stadt) beantragen. Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf einer gerichtlich oder gesetzlich festgelegten Sperrfrist gestellt werden. Ohne Neuerteilung haben Sie keine Fahrerlaubnis.
Die Fahrerlaubnisbehörde prüft, ob Sie körperlich, geistig und charakterlich geeignet sind, wieder ein Kraftfahrzeug zu führen. Sie kann auch anordnen, dass Sie dazu entsprechende Gutachten - z.B. eines Facharztes oder einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung - vorlegen müssen. In der Regel kann auf eine erneute Führerscheinprüfung verzichtet werden.
Die erforderlichen Unterlagen hängen je nach Einzelfall von der beantragten Führerscheinklasse und den Gründen für die Entziehung ab. Bitte nehmen Sie deshalb frühzeitig und persönlich Kontakt mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde auf.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserer Broschüre "Führerschein weg - was tun?" (siehe "Weiterführende Links").
Online-Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Miesbach):
- Neuerteilung allgemeine Fahrerlaubnis
Mit diesem Online-Dienst kann die Neuerteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis beantragt werden, nachdem diese durch ein Gericht oder eine Behörde entzogen wurde. Der Antrag auf Neuerteilung kann frühestens 6 Monate vor Ablauf einer gerichtlich bzw. gesetzlich festgelegten Sperrfrist gestellt werden. Mit dem Ende der Sperrfrist wird die Fahrerlaubnis nicht automatisch neuerteilt. Es ist in jedem Fall ein Antrag auf Neuerteilung erforderlich. Nach Prüfung des Antrags kann eine Ablehnung der Neuerteilung durch die Fahrerlaubnisbehörde erfolgen, falls weiterhin Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen der beantragten Klassen bestehen.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 30.05.2025