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Erwachsenenbildung; Beantragung einer Förderung für Kurse zur Vorbereitung auf das erfolgreiche Nachholen des Abschlusses der Mittelschule

Kurzbeschreibung

Anerkannte Träger können eine Förderung für Kurse für Jugendliche, die den erfolgreichen Abschluss bzw. den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule nachholen möchten, beantragen.

Beschreibung

Zweck

Der Kurs hat das Ziel, dass Jugendliche befähigt werden, den erfolgreichen Abschlusses der Mittelschule bzw. des Qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule anzustreben.

Gegenstand

Förderung von Kursen für Jugendliche, die den erfolgreichen Abschluss bzw. den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule nachholen möchten. Anerkannte Träger bieten Unterricht und Betreuung, die als Projektförderung mit Eigenmittelanteil bezuschusst werden.

Zuwendungsempfänger

Gefördert werden Träger der Erwachsenenbildung, staatlich geförderter Landesorganisationen und Träger der Erwachsenenbildung auf Landesebene in Bayern sowie ihre Mitgliedseinrichtungen.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind grundsätzlich nur Ausgaben, die unmittelbar für die Durchführung der geförderten Maßnahme erforderlich sind und innerhalb des Bewilligungszeitraums entstehen. Dazu zählen in der Regel projektbezogene Personal- und Sachausgaben sowie Kosten für Leistungen Dritter und anteilige Betriebskosten, sofern sie dem Förderzweck dienen und wirtschaftlich sowie sparsam eingesetzt werden. Nicht zuwendungsfähig sind hingegen insbesondere Grundausstattung an Mobiliar, bereits begonnene Maßnahmen oder Ausgaben ohne direkten Bezug zum Fördergegenstand. Grundlage hierfür sind die Art. 23 und 44 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) sowie die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Die Zuwendung wird als Projektförderung in der Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Ein Eigenmittelanteil von mindestens 10% wird gefordert.

Voraussetzungen

  • Die Kurse müssen teilnehmeroffen sein; d. h. es können sowohl Jugendliche mit Schulabschluss als auch Jugendliche ohne Schulabschluss teilnehmen.
  • An einem Kurs müssen mindestens 10 Jugendliche teilnehmen.
  • Um die Jugendlichen sinnvoll auf den Abschluss der Mittelschule vorzubereiten, sind mindestens 900 Unterrichtseinheiten erforderlich.
  • Der Projektträger ist verpflichtet, qualifiziertes Personal für den Unterricht einzusetzen und es ist auch eine qualifizierte sozialpädagogische Betreuung sicherzustellen.
  • Der Maßnahmenzeitraum muss mindestens 7 Monate betragen.

Ausschlusskriterien:

Förderanträge können ausschließlich von den durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus als antragsberechtigt bestimmten Trägern gestellt werden.

Verfahrensablauf

Förderanträge können ausschließlich von den durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus als antragsberechtigt bestimmten Trägern gestellt werden.

Die Abwicklung dieser Fördermaßnahme (Antragsverfahren, Bewilligungsverfahren, Verwendungsnachweisprüfung, Auszahlung der Fördermittel) wird von der Regierung von Niederbayern durchgeführt.

Fristen

Der Antrag auf Zuwendung ist spätestens vier Wochen vor dem geplanten Kursbeginn zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Es ist mit einer Bearbeitungsdauer von 1 Woch(en) bis zu 4 Woch(en) zu rechnen.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n
  • Konzept (formlos)
  • Nachweise der Qualifikationen für das Lehrpersonal und die sozialpädagogische Betreuung
  • Kostenplan-Vorlage
  • Berechnung der zuwendungsfähigen Ausgaben

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 21.04.2026

Online-Verfahren

Beantragung einer Zuwendung für Kurse zur Vorbereitung auf das Nachholen des Mittleren Schulabschlusses
Sie können die Förderung über die Fördermanagementplattform Bayern (FMP) digital beantragen.

Formulare

Weiterführende Links

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Regierung von Niederbayern

Regierungsplatz 540
84028 Landshut