Erhebung zur Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen; Übermittlung von Daten
Kurzbeschreibung
Betreiber von Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen sowie alle Betreiber von Asphaltmischanlagen müssen zweijährlich Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Beschreibung
Die zweijährliche Erhebung ist eine dezentrale Bundesstatistik mit Auskunftspflicht nach § 14 UStatG in Verbindung mit § 15 BSt über die Entsorgung bestimmter Abfälle und wird bei Betreibern von Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen sowie bei allen Betreibern von Asphaltmischanlagen durchgeführt. Daten werden auch bei Mietern von Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen erfasst.
Ziel der Erhebungen ist es, das Aufkommen und die Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen darzustellen. Es wird die in den Anlagen eingesetzte Art und Menge an Abfällen sowie die Art und Menge der gewonnenen Erzeugnisse erfasst. Weiterhin gibt diese Statistik Auskunft über die Anzahl der Anlagen und deren Kapazität.
Die Ergebnisse fließen in die jährliche Berechnung des gesamten Abfallaufkommens Deutschlands ein als wesentlichem Bestandteil der Umsetzung und Anwendung der Abfallrahmenrichtlinie und sind somit die Basisdaten für die Beurteilung der Umweltwirtschaft in Berlin und Brandenburg sowie in Deutschland und für umweltrelevante Analysen im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategien in Bund und Ländern.
Die Erhebungsunterlagen werden im ersten Quartal des Folgejahres des jeweiligen Berichtsjahres von den statistischen Landesämtern versendet. Der hohe Prüfaufwand bedingt die Übermittlung der vorläufigen Länderergebnisse ca. 14 Monate nach Ende des Berichtszeitraums.
Die detaillierten endgültigen Bundesergebnisse der zweijährlichen Erhebung werden 15 - 16 Monate nach Ende des Berichtsjahres veröffentlicht.
Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Der Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr.
Grundgesamtheit
Betreiber von zulassungsbedürftigen Bauschuttaufbereitungsanlagen und Asphaltmischanlagen mit Heißmischverfahren. Dabei handelt es sich in der Regel um den Eigentümer der Anlagen. Bei vermieteten Anlagen wird der Mieter befragt, falls der Eigentümer die behandelten Mengen nicht angeben kann.
Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Alle zwei Jahre werden Art und Menge der behandelten Bauabfälle sowie Anzahl und Kapazität der Anlagen erfragt.
Grundlage der erfassten Abfallarten ist das Europäische Abfallverzeichnis (EAV) gemäß der Abfallverzeichnisverordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379) in der jeweils gültigen Fassung. Dieses gemeinschaftlich harmonisierte Abfallverzeichnis gliedert sich in Abfallkapitel, Abfallgruppen und Abfallarten. Einige Abfallarten werden für die Statistik weiter untergliedert.
Nutzerbedarf
Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft, das Umweltbundesamt, die Umweltökonomischen Gesamtrechnungen sowie das Statistikamt der Europäischen Union (EuroStat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten.
EVAS: 32141
Voraussetzungen
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.
Verfahrensablauf
Wenn Sie für die Erhebung ausgewählt wurden, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme. Darin informiert Sie das zuständige Statistische Landesamt über
- die Rechtsgrundlage für die Erhebung und Ihre Auskunftspflicht,
- die Inhalte der Befragung,
- den Ablauf der Befragung,
- die Fristen für die Beantwortung.
Bayernweite Ergänzung
Das Statistische Landesamt stellt Ihnen für diese Erhebung einen Online-Fragebogen auf der Internetplattform IDEV zur Verfügung. IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund) ist ein sicheres elektronisches Verfahren zur Datenerhebung. Die Zugangsdaten für IDEV erhalten Sie ebenfalls mit der schriftlichen Aufforderung.
Als Unternehmen / öffentliche Stelle sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Online-Fragebogen zu verwenden. Unternehmen können im Härtefall eine Ausnahme von der Online-Meldepflicht beantragen.
Fristen
Sie erhalten ein Schreiben vom Statistischen Landesamt mit der Aufforderung an der Erhebung teilzunehmen. Nehmen Sie bitte innerhalb der dort genannten Frist teil.
Erforderliche Unterlagen
keine
Online-Verfahren
Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.
Kosten
kostenfrei
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich
Stand: 21.08.2026