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Erhebung nicht-systembeteiligungspflichtiger Verpackungen; Übermittlung von Daten

Kurzbeschreibung

Unternehmen und Betriebe, die nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringen, müssen Daten an das Statistische Landesamt übermitteln.

Beschreibung

Die Erhebung der nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen findet alle zehn Jahre als Vollerhebung statt. In den dazwischenliegenden Jahren wird die Erhebung jährlich in kleinerem Umfang (Stichprobe) durchgeführt. Diese Beschreibung bezieht sich auf die Vollerhebung.

Die Erhebung der nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen ist eine amtliche Befragung bei Unternehmen und Betrieben. Wenn Sie im Herstellerregister der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registriert sind und Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht in Verkehr bringen, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung vom zuständigen statistischen Amt.

Sie müssen über die nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen Auskunft erteilen, die Sie mit Ware befüllt erstmalig in Deutschland in Verkehr bringen. Sie müssen für die Auskunft einen Online-Fragebogen verwenden.

Für diese Erhebung besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Das heißt, Sie können die Teilnahme nicht ablehnen. Auskunftspflichtig sind die Inhaber, Inhaberinnen oder Leitungen der Unternehmen und Betriebe.

Welche Unternehmen und Betriebe sind im Berichtskreis der Erhebung?

Bei der Erhebung der nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen handelt es sich um eine Vollerhebung. Alle zehn Jahre wird der volle Berichtskreis befragt. Der Berichtskreis umfasst alle Unternehmen und Betriebe, die Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht (siehe § 15 Absatz 1 Satz 1 Verpackungsgesetz) erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in Verkehr bringen (Hersteller gemäß § 3 Absatz 14 Verpackungsgesetz).

Berichtszeitraum und Befragungszeitpunkt

Auskünfte über die nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen müssen für ein bestimmtes Berichtsjahr erteilt werden. Die Erhebung startete mit dem Berichtsjahr 2023 und wiederholt sich im Abstand von zehn Jahren.

Inhalte der Befragung

Zur Erhebung der nicht-systembeteiligungspflichtigen Verpackungen müssen Sie folgende Angaben machen:

  • Materialart und Menge der Verpackungen, die erstmals in Deutschland in Verkehr gebracht wurden,
  • Menge und Entsorgung zurückgenommener Verpackungen,
  • Mehrwegverpackungen auch: Anzahl der Umläufe (Nutzungszyklen) und als Abfall ausgesonderte Verpackungen,
  • Einweg-Getränkeverpackungen auch: Rezyklatanteil.

Wie werden die Ergebnisse aus der Erhebung genutzt?

Die Ergebnisse sind die Grundlage für die nationale Berichterstattung nach der EU-Verpackungsrichtlinie. Die EU fordert ausführliche Nachweise über den Verbrauch und die Entsorgung von Verpackungen. Außerdem unterstützen die Ergebnisse aus der Erhebung die politische Entscheidungsfindung zur Förderung von Abfallvermeidung und Kreislaufwirtschaft.

EVAS: 32183

Voraussetzungen

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.

Verfahrensablauf

Wenn Sie für die Erhebung ausgewählt wurden, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme. Darin informiert Sie das zuständige Statistische Landesamt über

  • die Rechtsgrundlage für die Erhebung und Ihre Auskunftspflicht,
  • die Inhalte der Befragung,
  • den Ablauf der Befragung,
  • die Fristen für die Beantwortung.

Bayernweite Ergänzung

Das Statistische Landesamt stellt Ihnen für diese Erhebung einen Online-Fragebogen auf der Internetplattform IDEV zur Verfügung. IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund) ist ein sicheres elektronisches Verfahren zur Datenerhebung. Die Zugangsdaten für IDEV erhalten Sie ebenfalls mit der schriftlichen Aufforderung.

Als Unternehmen / öffentliche Stelle sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Online-Fragebogen zu verwenden. Unternehmen können im Härtefall eine Ausnahme von der Online-Meldepflicht beantragen.

Fristen

Sie erhalten ein Schreiben vom Statistischen Landesamt mit der Aufforderung an der Erhebung teilzunehmen. Nehmen Sie bitte innerhalb der dort genannten Frist teil.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n

keine

Online-Verfahren

Online-Meldeverfahren IDEV

Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.

Kosten

kostenfrei

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Landesamt für Statistik (siehe BayernPortal)
Stand: 21.08.2026

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bayerisches Landesamt fÃŒr Statistik

NÃŒrnberger Str. 95
90762 FÃŒrth