Erhebung über die Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten; Übermittlung von Daten
Kurzbeschreibung
Unternehmen, Einrichtungen und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen jährlich Daten über die Erstbehandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten an das Statistische Landesamt übermitteln.
Beschreibung
Nach § 5 Absatz 3 UStatG wird die Erhebung über die Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten jährlich bei Unternehmen, Einrichtungen und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern durchgeführt, die die Erstbehandlung von Altgeräten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) durchführen. Diese Erhebung schließt die Datenlücke im Monitoring des ElektroG und dient als Baustein für die EU-Berichtspflichten über Elektro- und Elektronikaltgeräte. Erfragt werden die Mengenströme bis zur Verwertung, das sind Angaben über Art, Menge und Verbleib der entsorgten Abfälle.
Die Erhebungsunterlagen werden im ersten Quartal des Folgejahres des jeweiligen Berichtsjahres von den Statistischen Landesämtern versendet. Der hohe Prüfaufwand bedingt die Übermittlung der Länderergebnisse ca. 12 Monate nach Ende des Berichtszeitraums. Die vorläufigen Bundesergebnisse werden ca. 2 Monate später veröffentlicht.
Berichtszeitraum/-zeitpunkt
Der Berichtszeitraum ist das Kalenderjahr.
Grundgesamtheit
Betreiber von Erstbehandlungsanlagen für Elektro- und Elektronik
Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik
Die Erhebung erfasst jährlich, beginnend mit dem Berichtsjahr 2006, bei den Unternehmen, Einrichtungen und öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, die mit der Sammlung, Behandlung oder Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S 1739) in der jeweils geltenden Fassung befasst sind, die Erhebungsmerkmale Art, Menge und Verbleib der Geräte.
Eine Erstbehandlung bezeichnet die Behandlung von in Behältern oder Fahrzeugen angelieferten unbehandelten Geräten in der ersten Anlage. Werden dort Geräte aussortiert, Teile demontiert oder Schadstoffe entnommen, handelt es sich um eine Erstbehandlung. Eine Erstbehandlung liegt auch dann vor, wenn unbehandelte Geräte aus mehreren Behältern zu einer Transporteinheit zusammengefasst, vermischt und/oder verdichtet werden. Behälter, die nur zwischengelagert oder vermittelt werden, werden nicht erfasst. Gleiches gilt für Mengen, die von anderen Erstbehandlern bezogen und bereits erstbehandelt wurden.
Nutzerbedarf
Zu den Hauptnutzern dieser Erhebung zählen die Bundesministerien, insbesondere die Fachressorts Umwelt, Wirtschaft und Landwirtschaft, das Umweltbundesamt sowie das Statistikamt der Europäischen Union (EuroStat). Daneben zählen auch Wirtschaftsverbände, die Medien, die Wissenschaft (Hochschulen und Forschungsinstitute) und die interessierte Öffentlichkeit zu den Nutzern der Abfalldaten.
EVAS: 32113
Voraussetzungen
Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.
Verfahrensablauf
Wenn Sie für die Erhebung ausgewählt wurden, erhalten Sie eine schriftliche Aufforderung zur Teilnahme. Darin informiert Sie das zuständige Statistische Landesamt über
- die Rechtsgrundlage für die Erhebung und Ihre Auskunftspflicht,
- die Inhalte der Befragung,
- den Ablauf der Befragung,
- die Fristen für die Beantwortung.
Bayernweite Ergänzung
Das Statistische Landesamt stellt Ihnen für diese Erhebung einen Online-Fragebogen auf der Internetplattform IDEV zur Verfügung. IDEV (Internet Datenerhebung im Verbund) ist ein sicheres elektronisches Verfahren zur Datenerhebung. Die Zugangsdaten für IDEV erhalten Sie ebenfalls mit der schriftlichen Aufforderung.
Als Unternehmen / öffentliche Stelle sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Online-Fragebogen zu verwenden. Unternehmen können im Härtefall eine Ausnahme von der Online-Meldepflicht beantragen.
Fristen
Sie erhalten ein Schreiben vom Statistischen Landesamt mit der Aufforderung an der Erhebung teilzunehmen. Nehmen Sie bitte innerhalb der dort genannten Frist teil.
Erforderliche Unterlagen
keine
Online-Verfahren
Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.
Kosten
kostenfrei
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
-
Widerspruch
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich
Stand: 21.08.2026