Inhalt

Entschädigung für Strafverfolgung; Entscheidung

Kurzbeschreibung

Auf Antrag entscheidet die Generalstaatsanwaltschaft über die Entschädigung für bestimmte Maßnahmen der Strafverfolgung.

Beschreibung

Die Generalstaatsanwaltschaft vertritt den Justizfiskus vor den Gerichten, teilweise auch bei der außergerichtlichen Geltendmachung bzw. Abwehr von Ansprüchen gegen den Freistaat Bayern, die ihre Grundlage im Verhalten der Justizbehörden oder ihrer Bediensteten haben.

Rechtsgrundlagen

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 02.03.2026

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Generalstaatsanwaltschaft MÃŒnchen

Karlstraße 66
80335 MÃŒnchen