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Einkommens- und Verbrauchsstichproben; Übermittlung von Daten

Kurzbeschreibung

Personen, die sich zur Teilnahme bereit erklärt haben und ausgewählt wurden, übermitteln Daten über Ihre Einnahmen und Ausgaben an das Statistische Landesamt.

Beschreibung

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) erfolgt als dezentrale, repräsentative Bundesstatistik. Die Organisation der Datengewinnung ist Aufgabe der Statistischen Ämter der Länder, wobei unterschiedliche Befragungswege zum Einsatz kommen. Die Teilnehmenden machen ihre Angaben online oder in Papierform.

Die Teilnahme an der Erhebung ist freiwillig, es besteht KEINE Auskunftspflicht. Die EVS ist eine Haushalts­erhebung, bei der sich der gesamte Haushalt zur Teil­nahme bereit erklärt.

Bei der EVS handelt es sich um eine Quoten-Stichprobe, bei der nicht alle, sondern nur etwa 0,2 % aller privaten Haushalte, das heißt jeder fünfhundertste Haushalt, befragt wird.
Als Auswahlgrundlage für die Erhebung dienen alle Haushalte, die sich auf Grund von Werbe­maßnahmen der Statistischen Landesämter und des Statistischen Bundesamtes bereit erklärten, die mit den Erhebungs­unterlagen abgefragten Angaben freiwillig zu machen.

Die Schichtung erfolgt auf Landesebene. Als Schichtungsmerkmale dienen der Haushaltstyp, das Haushaltseinkommen und die soziale Stellung der Haupteinkommensperson.

Berichtszeitraum/-zeitpunkt

Die EVS findet während eines kompletten Kalenderjahres, von Januar bis Dezember statt, die Haushalte werden nach dem Quotenplan auf die verschiedenen Quartale verteilt.

Grundgesamtheit

Zur Grundgesamtheit zählen alle Privathaushalte in Deutschland.

Inhaltliche Schwerpunkte der Statistik

In der Erhebung werden Angaben für folgende Bereiche erfragt:

  • Haushalts­zusammensetzung, Wohn­situation, Ausstattung des Haushalts mit Gebrauchs­gütern, Haushalts­ausgaben für Wohnen und Energie über drei Monate (Anschreibe­quartal), haushalts­bezogene Einnahmen, Vermögens­entnahmen sowie Kredite im Anschreibe­quartal
  • sozio­ökonomische und sozio­demografische Angaben der Haushalts­mitglieder ab 16 Jahren.
  • täglichen Ausgaben detailliert über drei Monate aller Haushalts­mitglieder ab 16 Jahren
  • Vermögens­situation des Haushalts.
  • Detaillierte Ausgaben sowie gekaufte Mengen für Nahrungs­mittel, Getränke und Tabak­waren über einen vorge­gebenen Monat

Nutzerbedarf

Die EVS ist in besonderem Maße geeignet, den Lebensstandard und die Verbrauchsverhältnisse der Gesamtbevölkerung und ihrer verschiedenen Gruppen abzubilden. Die Daten bilden unter anderem die Grund­lage für die Fest­setzung von finanziellen Unterstützungs­leistungen für Kinder und Erwachsene wie beispiels­weise die Regel­bedarfe für das Bürgergeld (früher Arbeitslosen­geld II bzw. „Hartz IV“). Die EVS-Daten fließen zudem in die Berechnung der Inflations­rate ein.

Zu den Hauptnutzern der Statistik zählen die Europäische Kommission, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), die jeweiligen Landesministerien sowie wissenschaftliche Institutionen.


EVAS: 63221

Voraussetzungen

Sie haben ein Schreiben mit der Aufforderung erhalten, Angaben an das Statistische Landesamt zu übermitteln.

Verfahrensablauf

Teilnahme online / per App 

Wenn Sie als teilnehmender Haushalt ausgewählt wurden, erhalten Sie ein Schreiben mit weiteren Informationen zum Erhebungsablauf und Ihre Zugangsdaten für die elektronische Meldung. Die Frist für die vollständige Teilnahme wird Ihnen ebenfalls in diesem Schreiben mitgeteilt.

Teilnahme mittels Papierunterlagen 

Wenn Sie als teilnehmender Haushalt ausgewählt wurden, erhalten Sie ein Schreiben mit weiteren Informationen zum Erhebungsablauf und die Unterlagen in Papierform. Diese schicken Sie dann in der Ihnen ebenfalls mitgeteilten Frist ausgefüllt zurück.

Hinweise

Als Dankeschön für die vollständige und wahrheitsgemäße Teilnahme innerhalb der Frist erhält der Haushalt eine Prämie.

Fristen

Wenn Sie ausgewählt wurden und Daten übermitteln müssen, gelten für Sie die in der Mitteilung angegebenen Fristen.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n

keine

Online-Verfahren

Online-Meldeverfahren IDEV

Auskunftspflichtige können über das Online-Meldeverfahren IDEV Meldungen für die amtliche Statistik online an das Bayerische Landesamt für Statistik übermitteln.

Kosten

kostenfrei

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Heranziehungsbescheid entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Landesamt für Statistik (siehe BayernPortal)
Stand: 05.09.2026

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Bayerisches Landesamt fÃŒr Statistik

NÃŒrnberger Str. 95
90762 FÃŒrth